Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat stimmt der Vorgehensweise gemäß Sachlage zu und spricht sich für die Gründung eines Zweckverbandes „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“ zum 01.01.2021 aus.

Der Rat beschließt, dass die Ortsgemeinde Mitglied dieses Zweckverbandes werden soll.


Sachverhalt:

 

Der seit fast 50 Jahren bestehenden Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Kelberg gehören aktuell alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kelberg, die Ortsgemeinde Nohn (VGV Gerolstein), die Ortsgemeinden Dankerath, Senscheid und Trierscheid (VGV Adenau), die Kirchengemeinde Uersfeld und der Privatwaldbesitzer „Mülhens“ an.

Die FBG ist für ihre Mitglieder im Bereich Holzrückung mit der neu angeschafften Forstmaschine tätig.

Die Geschäfte der FBG werden seit 35 Jahren von Herrn Willi Karst aus Uersfeld geführt. Herr Karst hat erklärt, dass er aus Altersgründen die Geschäftsführertätigkeit zum Ende des Jahres 2020 aufgeben möchte.

 

In der Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass kaum noch Ortsgemeinden bereit sind, eigene Waldarbeiter zu beschäftigen. In der bisherigen Praxis wurden die Waldarbeiter meist bei ihrer Heimatgemeinde angestellt. Trotz vom Forstamt durchgeführtem Sozialkostenausgleich können aber finanzielle Restrisiken für die Anstellungsgemeinde nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere wegen dieser Beschäftigungsproblematik der Waldarbeiter wurde überlegt, ob nicht die FBG auch Arbeitgeber der Waldarbeiter werden könnte. Rechtliche Fragen hierzu wurden vom Forstamt mit dem Gemeinde- und Städtebund abgeklärt. Eine Beschäftigung der Waldarbeiter bei der FBG ist grundsätzlich möglich.

 

Da im Falle der Anstellung der Waldarbeiter ein erheblicher Mehraufwand auf die neue Geschäftsführung der FBG zukommen würde, hat die Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates, vorgeschlagen, die FBG, die heute in der Rechtsform einer Genossenschaft geführt wird, in einen Zweckverband zu überführen. Der Zweckverband hätte den Vorteil, dass er ähnlich den Ortsgemeinden, dem Gemeinderecht unterliegt. Externe Prüfungen durch den Genossenschaftsverband würden entfallen. Dieser Zweckverband wäre dann Anstellungskörperschaft der Waldarbeiter und die Verbandsgemeindeverwaltung könnte, wie bisher, die Personalsachbearbeitung (Waldarbeiter) und zusätzlich das Haushalts- und Rechnungswesen für den Zweckverband übernehmen. Vorbehaltlich der Zustimmung des Verbandsgemeinderates soll für die Tätigkeit der Verbandsgemeinde keine zusätzliche Umlage erhoben werden.

 

Der forstliche Bereich, wie Holzrückearbeiten/Einsatz der Forstmaschine, soll auch in einem Zweckverband wie bisher durch den forstlichen Betriebsleiter (z.Zt. Revierleiter Ralf Moll) wahrgenommen werden.

 

Die Gründung des Zweckverbandes „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“ sollte zum 01.01.2021 erfolgen. Parallel müsste die FBG in Form der Genossenschaft noch bis Ende 2021 weiter bestehen um die Genossenschaft entsprechend dem Genossenschaftsrecht abzuwickeln.