Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt der Vorgehensweise gemäß Sachlage zu und spricht sich
für die Gründung eines Zweckverbandes „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“ zum
01.01.2021 aus.
Der Rat
beschließt, dass die Ortsgemeinde Mitglied dieses Zweckverbandes werden soll.
Sachverhalt:
Der seit
fast 50 Jahren bestehenden Forstbetriebsgemeinschaft (FBG) Kelberg gehören
aktuell alle Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Kelberg, die Ortsgemeinde Nohn
(VGV Gerolstein), die Ortsgemeinden Dankerath, Senscheid und Trierscheid (VGV Adenau),
die Kirchengemeinde Uersfeld und der Privatwaldbesitzer „Mülhens“ an.
Die FBG ist
für ihre Mitglieder im Bereich Holzrückung mit der neu angeschafften
Forstmaschine tätig.
Die
Geschäfte der FBG werden seit 35 Jahren von Herrn Willi Karst aus Uersfeld
geführt. Herr Karst hat erklärt, dass er aus Altersgründen die
Geschäftsführertätigkeit zum Ende des Jahres 2020 aufgeben möchte.
In der
Vergangenheit hat sich immer wieder gezeigt, dass kaum noch Ortsgemeinden
bereit sind, eigene Waldarbeiter zu beschäftigen. In der bisherigen Praxis
wurden die Waldarbeiter meist bei ihrer Heimatgemeinde angestellt. Trotz vom
Forstamt durchgeführtem Sozialkostenausgleich können aber finanzielle
Restrisiken für die Anstellungsgemeinde nicht ausgeschlossen werden. Insbesondere
wegen dieser Beschäftigungsproblematik der Waldarbeiter wurde überlegt, ob
nicht die FBG auch Arbeitgeber der Waldarbeiter werden könnte. Rechtliche
Fragen hierzu wurden vom Forstamt mit dem Gemeinde- und Städtebund abgeklärt.
Eine Beschäftigung der Waldarbeiter bei der FBG ist grundsätzlich möglich.
Da
im Falle der Anstellung der Waldarbeiter ein erheblicher Mehraufwand auf die
neue Geschäftsführung der FBG zukommen würde, hat die
Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, vorbehaltlich der Zustimmung des
Verbandsgemeinderates, vorgeschlagen, die FBG, die heute in der Rechtsform
einer Genossenschaft geführt wird, in einen Zweckverband zu überführen. Der
Zweckverband hätte den Vorteil, dass er ähnlich den Ortsgemeinden, dem
Gemeinderecht unterliegt. Externe Prüfungen durch den Genossenschaftsverband
würden entfallen. Dieser Zweckverband wäre dann Anstellungskörperschaft der
Waldarbeiter und die Verbandsgemeindeverwaltung könnte, wie bisher, die
Personalsachbearbeitung (Waldarbeiter) und zusätzlich das Haushalts- und
Rechnungswesen für den Zweckverband übernehmen. Vorbehaltlich der Zustimmung
des Verbandsgemeinderates soll für die Tätigkeit der Verbandsgemeinde keine
zusätzliche Umlage erhoben werden.
Der
forstliche Bereich, wie Holzrückearbeiten/Einsatz der Forstmaschine, soll auch
in einem Zweckverband wie bisher durch den forstlichen Betriebsleiter (z.Zt.
Revierleiter Ralf Moll) wahrgenommen werden.
Die Gründung
des Zweckverbandes „Forstbetriebsgemeinschaft Kelberg“ sollte zum 01.01.2021
erfolgen. Parallel müsste die FBG in Form der Genossenschaft noch bis Ende 2021
weiter bestehen um die Genossenschaft entsprechend dem Genossenschaftsrecht
abzuwickeln.