Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Dem Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung in Bezug auf die Dachform (Walmdach) und Dachneigung (22 °) wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

Für die Gemarkung Hallschlag, Flur 10, Parzelle 116/1 liegt ein Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses vor. Hierin ist ein Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung bzgl. Dachform (Walmdach) und Dachneigung (22 °) enthalten.

 

Für das Vorhaben ist der Bebauungsplan „Auf dem großen Pesch“ anzuwenden.

 

Da im Bereich dieses Bebauungsplanes bereits andere Dachformen und Dachneigungen vorhanden sind wird die Abweichung seitens der Verwaltung befürwortet.