Sitzung: 26.11.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 2-2576/20/14-231
Beschluss:
Dem Antrag auf bauordnungsrechtliche
Abweichung in Bezug auf die Dachform (Walmdach) und Dachneigung (22 °) wird
zugestimmt.
Sachverhalt:
Für die Gemarkung Hallschlag, Flur
10, Parzelle 116/1 liegt ein Antrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses vor.
Hierin ist ein Antrag auf bauordnungsrechtliche Abweichung bzgl. Dachform (Walmdach)
und Dachneigung (22 °) enthalten.
Für das Vorhaben ist der
Bebauungsplan „Auf dem großen Pesch“ anzuwenden.
Da im Bereich dieses
Bebauungsplanes bereits andere Dachformen und Dachneigungen vorhanden sind wird
die Abweichung seitens der Verwaltung befürwortet.