Sitzung: 25.11.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-2578/20/12-205
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt,
Angebote für Baugrunduntersuchungen einzuholen. Der Stadtbürgermeister wird
ermächtigt, im Absprache mit den Beigeordneten den Auftrag an den günstigsten
Anbieter zu erteilen, solange der Auftrag noch finanziert ist.
Sachverhalt:
Der Stadtrat Gerolstein hat in
seiner Sitzung am 20.05.2020 den Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplanes
„Sengheck – Am Sportfeld“ gefasst.
Das beauftragte Planungsbüro Frank
Assion hat inzwischen einen ersten Entwurf erarbeitet, der als Anlage zu dieser
Sitzungsvorlage im Ratsinfosystem eingestellt ist. Der Planauszug ist
nachstehend abgebildet:
Herr Assion bittet die Stadt um
Mitteilung, ob der Bebauungsplan auf Grundlage dieses Planentwurfes ins
Verfahren gehen kann. Hinsichtlich der Flächen an der Grund- und Realschule
Plus Gerolstein wurde bereits im Frühjahr d.J. bei der Verbandsgemeinde
bezüglich einer evtl. Veräußerung der Flächen an die Stadt nachgefragt. Der
Haupt- und Finanzausschuss des Verbandsgemeinderates hatte eine Veräußerung der
Flächen in Aussicht gestellt, wenn diese für den Schulbetrieb nicht mehr
erforderlich sind.
Seitens des Planungsbüros wurden
folgende Punkte angesprochen, die vor einer Offenlage der Unterlagen geklärt
sein sollten:
·
Die Grundstücke sind stark
bewachsen. Hier ist zu prüfen, ob es sich um Wald gem. Landeswaldgesetz
handelt.
Seitens der
Verwaltung wurde diese Frage bereits an das Forstamt Gerolstein zur
Beantwortung weitergegeben, die am 17.11.2020 per E-Mail bestätigt haben, dass
es sich um Wald nach dem LWaldG handelt. Hier ist im weiteren Verfahren ein
Umwandlungsantrag zu stellen.
·
Gemäß Aufstellungsbeschluss des
Stadtrates soll das Verfahren als Innenbereichsplanung nach § 13a BauGB
erfolgen. Seitens des Planungsbüros wird um Bestätigung gebeten, ob das
Verfahren nach § 13 a oder als Regelverfahren aufgestellt werden soll. Im
Flächennutzungsplan ist das Gelände als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen.
Im Regelverfahren wäre die Änderung des FNP abzuwarten.
·
Derzeit ist noch unklar, wie das
neue Baugebiet entwässert werden soll. Eine diesbezügliche Anfrage an die
Verbandsgemeindewerke ist erfolgt. Seitens der Verwaltung wird es als sinnvoll
erachtet, eine Baugrunduntersuchung zu beauftragen, um zu prüfen, ob der
Untergrund evtl. versickerungsfähig ist oder ob die anfallenden Abwässer
vollständig über die öffentliche Kanalisation abzuleiten sind. Die
Baugrunduntersuchung wäre von der Stadt zu beauftragen.
Vor rd. 7 Jahren wurde im Zusammenhang mit der Planung zum Neubau einer
Schulturnhalle auf dem alten Schulhof eine Baugrunduntersuchung durchgeführt.
Bei dieser Untersuchung wurden in einer Tiefe von 50 – 70 cm über GOK
Felsformationen festgestellt.
·
Artenschutzrechtlich ist das Gebiet
nicht unbedenklich, da sich viele alte höhlenreiche Obstbäume auf den
Grundstücken befinden, die nicht „einfach so“ gerodet werden dürfen. Hier ist
eine separate artenschutzrechtliche Untersuchung erforderlich. Seitens der
Verwaltung wurden hier Anfragen bei zwei unterschiedlichen Büros gestartet.