Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 0, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Ortsbürgermeister wird vom Ortsgemeinderat ermächtigt, einen entsprechenden Vertrag mit der Firma EnBW abzuschließen. Es sollte insofern jedoch ein Vertrag gewählt werden, der bereits rechtlich geprüft wurde und auch schon von Seiten der Ortsgemeinde abgeschlossen worden ist.

Die Nutzungsentschädigung sollte pro lfm. Meter bei 3,00 € liegen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsbürgermeister informierte den Ortsgemeinderat über eine Anfrage der EnBW für die Nutzung der Wirtschaftswege in der Ortsgemeinde Hallschlag. Die Kabeltrasse dient zur Anbindung des Windparkes Neuendorf an die Umspannanlage in Hallschlag.

 

Ein entsprechender Vertragsentwurf der EnBW wurde an die Ratsmitglieder ausgehändigt und liegt als Anlage bei. Mündlich hat die EnBW bereits zugesichert, eine Nutzungsentschädigung i. H. v. 2,50 € pro laufendem Meter und Jahr zu zahlen.