Sitzung: 26.11.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 8
Vorlage: 1-3005/20/14-227
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat stimmt dem beigefügten Vertragsentwurf in der vorgelegten
Fassung zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass auf dem
Gebiet der Verbandsgemeinde Gerolstein mit allen 38 Ortsgemeinden / Städten
eine Vereinbarung über einen neuen Solidarpakt für erneuerbare Energien
abgeschlossen wird.
Sachverhalt:
Im Rahmen der
Flächennutzungsplanung in der damaligen Verbandsgemeinde Obere Kyll haben sich
die 14 Ortsgemeinden im September 2013 auf einen Solidarpakt regenerative
Energien für Gemeindeflächen in der VG Obere Kyll verständigt (siehe Anlage 1).
Dieser Solidarpakt wurden zwischen
den 14 Ortsgemeinden abgeschlossen und hat in dieser Form auch weiterhin
Gültigkeit bis zum 31.12.2042. Änderungen an diesem Vertrag bedürfen der
Zustimmung aller 14 Ortsgemeinden.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein
ist dazu verpflichtet, eine neue Flächennutzungsplanung für die fusionierte
Verbandsgemeinde aufzustellen. Auf Grund dieser Verpflichtung wurde in diesem
Jahr der Aufstellungsbeschluss für die Teilfortschreibung Erneuerbare Energien
gefasst. Die Teilfortschreibung erstreckt sich auch auf den Geltungsbereich des
rechtskräftigen Flächennutzungsplanes für den Bereich der ehem. VG Obere Kyll.
Erste Beratungen zur
Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes haben in den Gremien stattgefunden.
Danach werden voraussichtlich in weiteren Regionen der Verbandsgemeinde
Gerolstein neue Eignungsflächen für erneuerbare Energien ausgewiesen. Aus
diesem Grund soll der Solidaritätsgedanke, der der Vereinbarung in der ehem. VG
Obere Kyll zugrunde lag, auf das gesamte Gebiet der neuen VG Gerolstein
ausgedehnt und in einem neuen Solidarpakt übergeleitet werden.
Eine Herausforderung bei diesem
Ansatz stellt der weiterhin gültige Solidarpakt für das Gebiet der ehemaligen
Verbandsgemeinde Obere Kyll dar. Die VG-Verwaltung strebt an, zunächst mit den
betroffenen 14 Gemeinden eine Modifizierung des bestehenden Solidarpaktes zu
vereinbaren und anschließend einen neuen Solidarpakt mit allen 38 Städten /
Gemeinden der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein auszuhandeln.
Die VG-Verwaltung schlägt den
Ortsgemeinden folgende Modifizierung des bestehenden Vertrages vor:
-
Der „Solidarpakt Regenerative
Energien“ wird mit dem Stand 31.12.2020 „eingefroren“ und behält in der Form
seine Gültigkeit entsprechend dem ursprünglichen Vertrag bis mindestens
31.12.2042.
-
Dies bedeutet, dass alle Einnahmen
aus Pachtverträgen, die zu Einzahlungen in den bestehenden Solidarpakt führen,
weiterhin unverändert nach der bisherigen Vereinbarung verteilt werden. Diese
belaufen sich derzeit auf rd. 217.000 € jährlich.
-
Ausschließlich Einnahmen aus
Pachtverträgen, die nach dem 01.01.2021 aufgrund des neuen
Flächennutzungsplanes geschlossen werden, sollen in den neuen Solidarpakt
fließen und unter allen Städten und Gemeinden der VG Gerolstein verteilt
werden.
Ein Entwurf eines 1. Nachtrages
zum „Solidarpakt Regenerative Energien für gemeindeeigenen Flächen in der VG
Obere Kyll“ ist als Anlage 2 beigefügt. Aus Gründen der Vereinfachung erfolgt
die Vertragsänderung im Rahmen einer Negativabgrenzung, die inhaltlich zu den
o. g. Ergebnissen führt.
Die Gespräche mit allen 38
Ortsgemeinden / Städte zur Vereinbarung eines neuen Solidarpaktes werden in den
nächsten Wochen anlaufen – das Ergebnis dieser Verhandlungen ist offen. Aus
diesem Grunde soll die Zustimmung zu diesem Nachtrag vorbehaltlich des
Abschlusses eines neuen Solidarpaktes erteilt werden. Sollte zwischen den 38
Ortsgemeinden / Städten keine Einigkeit über einen neuen Solidarpaktvertrag ab
dem 01.01.2021 erzielt werden, behält die bestehende Vereinbarung der 14
Ortsgemeinden ihre unveränderte Gültigkeit.
Die Vereinbarung über einen neuen
Solidarpakt auf dem Gebiet der VG Gerolstein muss zu einem späteren Zeitpunkt
in allen Stadt-/Ortsgemeinderäten beraten und beschlossen werden.