Beschluss: zur Kenntnis genommen

Seitens der UWG Vulkaneifel wurde ein Antrag gestellt, die Tagesordnung durch den Punkt „Umleitung Hochbrücke“ zu ergänzen:

 

„Sehr geehrter Herr Schneider,

die UWG-Fraktion beantragt das folgende Thema auf die Tagesordnung der nächsten Bauausschusssitzung zu setzen.

 

Bereitstellen eines temporären Bahnübergangs für den PKW-Verkehr während der Bauzeit der neuen Hochbrücke (B410)

 

Begründung:

 

Während der Bauzeit der neuen Hochbrücke halten wir eine kurze Umleitung für den PKW-Verkehr zwischen dem nördlichen und dem südlichen Teil Gerolsteins für zwingend erforderlich. Eine Umleitung über die Lissinger Straße für den gesamten Verkehr ist in den Stoßzeiten nicht ohne sehr große Behinderungen möglich. Außerdem würde eine Trennung der beiden Stadthälften für beide Teile eine starke Einschränkung bedeuten. Besonders die Unternehmen beider Teile würden durch eine weiträumige Umleitung zu sehr beeinträchtigt.

 

Gastronomie mit und ohne Lieferdiensten ist nicht in einer kurzen Mittagspause zu erreichen. Auch am restlichen Tag ist mit Umsatzeinbußen zu rechnen.

 

Der Einzelhandel ist nicht mehr so einfach zu erreichen, was eine Verlagerung zum Onlinehandel nach sich zieht.

 

Taxis brauchen länger und die Fahrten werden aufgrund der höheren Kosten weniger.

 

Handwerker werden teurer durch unproduktive Fahrzeiten.

 

Rettungsdienste müssen weite Umwege fahren, Wichtige Sekunden gehen verloren.

 

Auch würde eine Aufteilung der Umleitung in einen Innerstädtischen und einen außerstädtischen Teil zur Entzerrung und einem besseren Verkehrsfluss führten.“

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Für eine Befahrung der Schienenstrecken an der vorgegebenen Stelle ist zwingend eine Schrankenanlage zu installieren. Voraussetzung hierfür ist von jeder Seite jeweils ein Vor- und ein Nachsignal zur Schließung bzw. Öffnung der Schienenanlage.

 

Darüber hinaus ist ein entsprechender Antrag auf Kreuzung der Schienenanlage bei der Deutschen Bahn zu beantragen.

 

 

Hans-Hermann Grewe erläutert den Antrag, womit man Aufmerksamkeit für die wichtige Problematik erreichen wolle. Stadtbürgermeister Uwe Schneider hat mit dem LBM gesprochen und die Zusage erhalten, dass die Stadt in die Planungen eingebunden wird. Nach Information von Gotthard Lenzen ist eine Brücke wegen des Verkehrskreuzungsgesetzes nicht möglich. Wegen Verschiebung der neuen Brücke, sollte die alte Brücke möglichst lange in Betrieb bleiben. An den Landebetrieb Mobilität sollte nur realistische Anträge gestellt werden.

Es wird darüber diskutiert, dass die Stadt eine Resolution fassen sollte um auf die schwierige Situation für den Einzelhandel auf beiden Seiten hinzuweisen und beim Bau der Brücke eine möglichst kurze Bauzeit anzustreben. Die Bauart der Brücke bestimmt die Bauzeit und wird ggfls. erheblich höhere Baukosten verursachen.

 

Es wird kein Beschluss gefasst.