Sitzung: 25.11.2020 Bauausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2572/20/12-201
Beschluss:
Aufgrund der durch LEP
(Landesentwicklungsplan) und ROP (Regionalem Raumordnungsplan) zugewiesenen
mittelzentralen Funktion steht der Stadt Prüm, genau wie im Mittelzentrum
Gerolstein auch, eine sinnvolle Entwicklung und Stärkung des Einzelhandels über
die reine Nachversorgung hinaus zu. Die Stadt Gerolstein geht davon aus, dass
das Nichtbeeinträchtigungsgebot (Z60 des LEP IV i. V. m. Z 4.3.3.2 LEP IV)
bezogen auf das Mittelzentrum Gerolstein beachtet wird und trägt deshalb keine
Bedenken gegen das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Prüm vor.
Sachverhalt:
Mit E-Mail vom 11.11.2020 wurde
die Verbandsgemeinde Gerolstein über die Erweiterung bzw. den Neubau eines
Aldi-Marktes in der Stadt Prüm in Kenntnis gesetzt. Hierfür ist jedoch auch das
vorhandene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Prüm entsprechend
anzupassen. Die Unterlagen sind als Anlage im Ratsinfosystem hinterlegt.
Die 1. Beigeordnete Frau Irmgard
Dunkel hatte sich in die Thematik eingearbeitet. Das Konzept der Stadt Prüm
weist hinsichtlich seiner Aussagen und Ergebnisse eine gewisse Analogie zum
EZH-Konzept der Stadt Gerolstein auf. Dabei ist es Ziel einer sinnvollen
Stadtentwicklung, die Kaufkraft im eigenen Mittelzentrum zu stärken und dem
Kaufkraftverlust bzw. Kaufkraftabzug in andere Mittelzentren entgegen zu steuern.
Aus
Sicht von Frau Dunkel gibt es keine Bedenken gegen das EZH Prüm. Hans-Hermann
Grewe bemängelt die kurzfristige Vorlage für die Entscheidung.