Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Aufgrund der durch LEP (Landesentwicklungsplan) und ROP (Regionalem Raumordnungsplan) zugewiesenen mittelzentralen Funktion steht der Stadt Prüm, genau wie im Mittelzentrum Gerolstein auch, eine sinnvolle Entwicklung und Stärkung des Einzelhandels über die reine Nachversorgung hinaus zu. Die Stadt Gerolstein geht davon aus, dass das Nichtbeeinträchtigungsgebot (Z60 des LEP IV i. V. m. Z 4.3.3.2 LEP IV) bezogen auf das Mittelzentrum Gerolstein beachtet wird und trägt deshalb keine Bedenken gegen das Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Prüm vor.


Sachverhalt:

 

Mit E-Mail vom 11.11.2020 wurde die Verbandsgemeinde Gerolstein über die Erweiterung bzw. den Neubau eines Aldi-Marktes in der Stadt Prüm in Kenntnis gesetzt. Hierfür ist jedoch auch das vorhandene Einzelhandels- und Zentrenkonzept der Stadt Prüm entsprechend anzupassen. Die Unterlagen sind als Anlage im Ratsinfosystem hinterlegt.

Die 1. Beigeordnete Frau Irmgard Dunkel hatte sich in die Thematik eingearbeitet. Das Konzept der Stadt Prüm weist hinsichtlich seiner Aussagen und Ergebnisse eine gewisse Analogie zum EZH-Konzept der Stadt Gerolstein auf. Dabei ist es Ziel einer sinnvollen Stadtentwicklung, die Kaufkraft im eigenen Mittelzentrum zu stärken und dem Kaufkraftverlust bzw. Kaufkraftabzug in andere Mittelzentren entgegen zu steuern.

Aus Sicht von Frau Dunkel gibt es keine Bedenken gegen das EZH Prüm. Hans-Hermann Grewe bemängelt die kurzfristige Vorlage für die Entscheidung.