Sitzung: 25.11.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2571/20/15-157
Beschluss:
Das Gemeindliche Einvernehmen zur
Bauvoranfrage für die Parzelle 98 und 97/6, Flur 22, Gemarkung Hillesheim, wird versagt.
Sachverhalt:
Dieter Bernardy ist als beauftragter Architekt befangen
und von der Beratung nach § 22 GemO ausgeschlossen.
Der Stadt Hillesheim liegt eine Bauvoranfrage zur
Bebaubarkeit der Parzellen 98, 97/6 in der Gemarkung Hillesheim, Flur 22 vor. Für
eine Bebaubarkeit auf diesen Parzellen wurde bereits am 14.03.2001 ein
positiver Bauvorbescheid erteilt. Dieser wurde jedoch nie verlängert.
Der Sachverhalt und die Regelungen sind, lt.
Antragssteller, bis heute unverändert. Eine Bebauung soll in Anpassung der
Bauart und Dachgestaltung an den Sanierungsbereich erfolgen.
Zum positiven Bauvorbescheid vom 14.03.2001:
Im damaligen Verfahren hat die Untere
Denkmalschutzbehörde sowie die Brandschutzdienststelle eine positive
Stellungnahme abgegeben.
Bei den Verbandsgemeindewerken (ehemals VG-Werke
Hillesheim) wurde bzgl. Wasser und Kanal bereits damals eine Erklärung
abgegeben, die auch für die jetzige Bauvoranfrage gültig ist
Da die Stadt bereits im damaligen Verfahren der
Auffassung war, dass die Wegezufahrt zur Grundschule nicht mittels PKW
/Anliegerverkehr durch ein Neubauvorhaben belastet werden darf wurde eine
Erklärung abgegeben. Inhalt der Erklärung war, dass durch den Neubau kein
zusätzlicher PKW-/Anliegerverkehr auf dem Weg (Parzelle 156) entsteht und
erforderliche Stellplätze außerhalb des Grundstücksareals angelegt werden.
Im Ausschuss wird ausführlich darüber diskutiert, ob an
dieser Stelle eine Bebauung zugelassen werden sollte. Zuständige Behörde ist
die Kreisverwaltung Vulkaneifel. Eine Beteiligung der Fachbehörden erfolgt von
dort.