Sitzung: 24.11.2020 Verbandsversammlung
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: B-0057/20/50-037
Beschlussvorschlag:
Die
Verbandsversammlung stimmt einem Eigentumsübergang zur Klarstellung der
Eigentumsverhältnisse an das Land Rheinland-Pfalz zu. Der Ausgleich hat nach
den aktuellen Bodenrichtwerten zu erfolgen.
Sachverhalt:
In der Umsetzung des Projekts „Erneuerung
Kreisverkehrsplatz“ sind zusätzlich Grundstücksverhältnisse zu klären. Aktuell
ist es so, dass der vorhandene KVP bereits zu 1/3 auf Eigentum des
Zweckverbandes Industrie- & Gewerbepark liegt. Im Rahmen der Maßnahme ist
hier ein Eigentumsübergang an das Land Rheinland-Pfalz anzustreben.