Beschluss:
Der Bau- und
Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat Hillesheim, den Bebauungsplan „Am
Wichberg“ zu ändern und die dort ausgewiesene Grünfläche zu verlegen, falls
dieses tatsächlich so – wie im Geoportal angegeben – das Baugebiet „Östlich Antoniusweg“
überlagern sollte.
Sollte dies
nicht zutreffen, wird dem Stadtrat die Aufstellung des in dieser Sitzung
vorgestellten Bebauungsplanes „Östlich Antoniusweg“ empfohlen.
Anmerkung der Verwaltung:
Die Ausgleichsfläche für den
Bebauungsplan „Am Wichberg“ ist im Geoportal falsch dargestellt und tangiert
den Bebauungsplan „Östlich Antoniusweg“ nicht. Die korrekte Darstellung ist
nachstehend abgebildet:
Sachverhalt:
Der Erste Beigeordnete Gerald Schmitz
berichtet in der Sitzung über den aktuellen Sachstand. Die geänderte
Planzeichnung „Östlich Antoniusweg“, welche den Ausschussmitgliedern als
Diskussionsgrundlage zur Einladung übermittelt wurde wird vom Planungsbüro
vorgestellt.
Es ist zu beraten, ob auf dem 372 m²
großen Grundstück unmittelbar neben der Zufahrt zum Baugebiet ein Spielplatz
entstehen könnte. Dieser wurde dem Gebiet in der Vergangenheit mehrfach
inoffiziell versprochen. Diese Stelle würde sich aus dem Grund besonders
anbieten, weil eine anderweitige Aufteilung der Grundstücke 53-4 und 53-9
erfolgen müsste, damit diese ihr Grundstück erreichen können. In früheren
Zeiten soll den Anwohnern versichert worden sein, dass keine Bebauung auf dem
Plangebiet entsteht. Auf dem 233 m² großen Grundstück könnte eine Bebauung mit
einer Garage und Zufahrt durch Parzelle 53-4 erfolgen.
Die Erschließungskosten für das Gebiet
sind im HH-Entwurf 2021 enthalten.
Die im südlichen Teil angedachte Grüßfläche
(Dreieck könnte entfallen und den beiden darüber liegenden Grundstücken zu
gleichen Teilen zugeschlagen werden.
Herr Zimmermann weist darauf hin, dass
nach Mitteilung der Verwaltung im Geoportal auf einer Teilfläche des
vorgesehenen Bebauungsplangebietes eine Ausgleichsfläche für den unmittelbar
angrenzenden Bebauungsplan „Am Wichberg“ festgesetzt ist und demnach das
vereinfachte Verfahren nicht mehr angewendet werden kann. In diesem Falle wäre
der Bebauungsplan „Am Wichberg“ zu ändern und die Ausgleichsfläche an eine
andere Stelle zu verlegen. Herr Schegner
erklärt, die Ausgleichsfläche nochmals zu prüfen, da sie auch einen Teil der im
Bebauungsplan als Bauland ausgewiesene Fläche überdeckt.