Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Bau- und Umweltausschuss empfiehlt dem Stadtrat Hillesheim, den Bebauungsplan „Am Wichberg“ zu ändern und die dort ausgewiesene Grünfläche zu verlegen, falls dieses tatsächlich so – wie im Geoportal angegeben – das Baugebiet „Östlich Antoniusweg“ überlagern sollte.

 

Sollte dies nicht zutreffen, wird dem Stadtrat die Aufstellung des in dieser Sitzung vorgestellten Bebauungsplanes „Östlich Antoniusweg“ empfohlen.

 

Anmerkung der Verwaltung:

 

Die Ausgleichsfläche für den Bebauungsplan „Am Wichberg“ ist im Geoportal falsch dargestellt und tangiert den Bebauungsplan „Östlich Antoniusweg“ nicht. Die korrekte Darstellung ist nachstehend abgebildet:

 


Sachverhalt:

 

Der Erste Beigeordnete Gerald Schmitz berichtet in der Sitzung über den aktuellen Sachstand. Die geänderte Planzeichnung „Östlich Antoniusweg“, welche den Ausschussmitgliedern als Diskussionsgrundlage zur Einladung übermittelt wurde wird vom Planungsbüro vorgestellt.

 

   

 

 

Es ist zu beraten, ob auf dem 372 m² großen Grundstück unmittelbar neben der Zufahrt zum Baugebiet ein Spielplatz entstehen könnte. Dieser wurde dem Gebiet in der Vergangenheit mehrfach inoffiziell versprochen. Diese Stelle würde sich aus dem Grund besonders anbieten, weil eine anderweitige Aufteilung der Grundstücke 53-4 und 53-9 erfolgen müsste, damit diese ihr Grundstück erreichen können. In früheren Zeiten soll den Anwohnern versichert worden sein, dass keine Bebauung auf dem Plangebiet entsteht. Auf dem 233 m² großen Grundstück könnte eine Bebauung mit einer Garage und Zufahrt durch Parzelle 53-4 erfolgen.

 

Die Erschließungskosten für das Gebiet sind im HH-Entwurf 2021 enthalten.

 

Die im südlichen Teil angedachte Grüßfläche (Dreieck könnte entfallen und den beiden darüber liegenden Grundstücken zu gleichen Teilen zugeschlagen werden.

 

Herr Zimmermann weist darauf hin, dass nach Mitteilung der Verwaltung im Geoportal auf einer Teilfläche des vorgesehenen Bebauungsplangebietes eine Ausgleichsfläche für den unmittelbar angrenzenden Bebauungsplan „Am Wichberg“ festgesetzt ist und demnach das vereinfachte Verfahren nicht mehr angewendet werden kann. In diesem Falle wäre der Bebauungsplan „Am Wichberg“ zu ändern und die Ausgleichsfläche an eine andere Stelle zu verlegen.  Herr Schegner erklärt, die Ausgleichsfläche nochmals zu prüfen, da sie auch einen Teil der im Bebauungsplan als Bauland ausgewiesene Fläche überdeckt.