Beschluss:
Der Bau- und Umweltausschuss nimmt die
Vorstellung des Baugebietes und die in der heutigen Sitzung besprochenen
Probleme zur Kenntnis. Die Verwaltung wird gebeten, die Kosten für die
wegemäßige Erschließung über die Drosselstraße zu ermitteln.
Das Planungsbüro wird beauftragt,
verschiedene Erschließungsalternativen – wie im Sachverhalt beschrieben – für
die nächste Sitzung zu erarbeiten.
Sachverhalt:
Der Vorsitzende informiert darüber,
dass inzwischen alle Grundstücke bereits reserviert sind und die Kosten für die
wegemäßige Erschließung im Haushalt für das Jahr 2021 vorgesehen sind. Bevor
hierüber jedoch weiter beraten wird, soll dem Planungsbüro Gelegenheit gegeben
werden, die Planung vorzustellen.
Herr
Zimmermann vom Planungsbüro ISU Bitburg informiert vorab über die aktuellen
Bebauungspläne im Bereich des hier vorgesehenen Baugebietes und zeigt nochmals
die Vorteile und Nachteile des vereinfachten Verfahrens im Zusammenhang mit dem
§ 13b Baugesetzbuch (BauGB) auf.
In
unmittelbaren Anschluss stellt Frau Steilen die aktuelle Planung vor.
(c/o ISU
Bitburg)
(c/o ISU
Bitburg)
Im Westen
des vorgesehenen Baugebietes befindet sich das Bebauungsplangebiet „Auf dem
Berg“ mit der dort ausgewiesenen Gewerbefläche, im Osten das
Bebauungsplangebiet „An der Kuhlhol Teil II 1. Änderung“ mit dem dort
ausgewiesenen, eingeschränkten Gewerbegebiet. Aus Sicht des Planungsbüros ISU
ist die Ausweisung eines Allgemeinen Wohngebietes zwischen den beiden, in den
Bebauungsplänen ausgewiesenen Gewerbegebieten, aus immissionsrechtlicher
Beurteilung unproblematisch.
Die Stadt
Hillesheim hat ein Vermessungsbüro beauftragt, einen Entwurf zur Aufteilung der
Baugrundstücke zu erarbeiten. Dieser Entwurf hat dem Planungsbüro ISU erst
einen Tag vor der heutigen Sitzung vorgelegen, so dass dieser nicht mehr in die
Präsentation eingearbeitet werden konnte.
Die
Vermessung hat jedoch gezeigt, dass die von der Stadt Hillesheim vorgesehene
Bebauung und wegemäßige Erschließung im südöstlichen Bereich nicht so einfach
umsetzbar ist
In dem
farblich markierten Bereich zeigen sich starke topographische Einschränkungen
durch eine Böschung, die die im Kataster eingezeichnete Wegeparzelle
unzugänglich macht. Des Weiteren wurden im Böschungsbereich mehrere, recht alte
Bäume aufgefunden, die artenschutzrechtlich zu untersuchen wären. Damit wäre
das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB nicht mehr möglich.
Um die
vorgesehene Bebauung und wegemäßige Erschließung dennoch – wie geplant –
umsetzen zu können, ist eine sehr kostenintensive Böschungssicherung mit einem
Kostenansatz von rund 500.000 € erforderlich.
Hinsichtlich
der vorgesehenen wegemäßigen Erschließung weist Herr Schegner darauf hin, dass
eine einseitige Erschließung (nur eine Seite der Erschließungsstraße kann
bebaut werden) im Allgemeinen sehr kostenintensiv ist, was die Baugrundstücke
durch die Erhebung der Erschließungsbeiträge erheblich verteuert. Aus Sicht der
Beitragserhebung sollte eine Erschließung gewählt werden, die eine beidseitige
Bebauung ermöglicht.
Im Ausschuss
wird darüber diskutiert, das Baugebiet von Norden her über die Drosselstraße
und den angrenzenden Wirtschaftsweg zu erschließen. (siehe nachstehende Grafik)
Herr
Schegner weist darauf hin, dass die Kosten zum Ausbau des vorhandenen
Wirtschaftsweges ab der Gewerbehalle bis zum vorgesehenen Baugebiet (gelbe
Markierung) nicht über Erschließungsbeiträge refinanziert werden können und
somit zu 100 % von der Stadt Hillesheim zu tragen wären. Herr Zimmermann vom
Büro ISU erklärt sich bereit, für die nächste Sitzung des Bauausschusses
verschiedene Erschließungsalternativen zu erarbeiten:
·
ringförmige Erschließung
·
Sticherschließung vom Lerchenweg aus
·
wegemäßige Erschließung über die
Drosselstraße
Auf die Frage nach dem weiteren
Fortgang der Planung weist Herr Zimmermann darauf hin, dass erst ein
Bodengutachten zu beauftragen ist, welches eine mögliche Versickerung von
Oberflächenwasser prüfen soll. Dann ist ein Entwässerungskonzept zu erstellen,
welches neben der Schmutzwasserbeseitigung auch die Oberflächenentwässerung
darlegen soll.
Für den Bebauungsplan an sich stellt
das Büro ISU noch mögliche textliche Festsetzungen vor, die von der Stadt
Hillesheim zu beschließen sind wie z.B:
·
Anzahl
der Stellplätze
·
Festsetzung
von Wohneinheiten pro Baugrundstück
·
Firstrichtung
u.ä.