Sitzung: 15.12.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 2-2554/20/20-196
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat Kerschenbach
ermächtigt den Ortsbürgermeister, ein externes Planungsbüro für die Erstellung
eines Entwurfsplans der Bushaltestelle und des Vorplatzes vom Gemeindehaus
anzufragen.
Weiter ermächtigt der Ortsgemeinderat
den Ortsbürgermeister, das angefragte Planungsbüro mit den Leistungsphasen 1-4
(bis zur Genehmigungsplanung) zu beauftragen. Die in der Leistungsphase 3
realisierte Entwurfsplanung soll dem Ortsgemeinderat in einer der folgenden
Sitzungen präsentiert werden.
Sachverhalt:
Mit Sitzung vom 04.08.2020 wurde
die Verwaltung mit den Planungsaufgaben der Leistungsphasen 1-4 für die
Bushaltestelle und den Vorplatz des Gemeindehauses beauftragt.
Die bei der Verwaltung
beschäftigten Ingenieure könnten die Maßnahme (Stand heute) frühestens
Mitte/Ende 2021 in Angriff nehmen, da derzeit laufende Projekte an
verbandsgemeindeeigenen Gebäuden vorrangig bearbeitet werden müssen. Dies
betrifft vor allem Schulen, Kindertagesstätten und Feuerwehrgerätehäuser. Hinzu
kommen bereits laufende Projekte von Ortsgemeinden. Dies wurde dem
Ortsbürgermeister mitgeteilt.
Um eine gleichzeitige Ausführung
mit dem Ausbau der K 64 nicht zu riskieren, bat der Ortsbürgermeister die
Verwaltung, ein externes Büro für die bei der Ortsgemeinderatssitzung am
04.08.2020 beschlossenen Planungsleistungen anfragen zu können.