Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat den Entwurf der vorgelegten Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 zu beschließen in der Fassung des vorgelegten Entwurfes und unter Berücksichtigung der in der beigefügten Präsentation eingepflegten Änderungen, die aus der sehr kurzfristig ergebende Veränderung bei den Gewerbesteuererträgen resultieren.

 

Auf die Anlagen „Übersicht Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen“ und „Übersicht einmalige konsumtive Maßnahmen“ wird verwiesen.


Sachverhalt:

 

Nach § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung obliegt dem Ausschuss die Vorbereitung des Beschlusses und damit die Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.

 

Seitens der Verwaltung wird der Haushalt in seinen Eckpunkten mittels Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Dieser stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

a) Ergebnishaushalt

Bei Erträgen von 10.364.385 € und Aufwendungen von 16.997.800 € wird ein Jahresfehlbetrag

von 6.633.415 € (E 23) erwartet.

Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.

 

b) Finanzhaushalt

Bei ordentlichen und außerordentlichen Einzahlungen in Höhe von 9.559.865 € und ordentlichen und außerordentlichen Auszahlungen in Höhe von 15.876.200 € wird ein negativer Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 6.316.335 € (F 23) erwartet.

 

Die Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen 615.710 €.

Mit dem v. g. negativen Saldo von 6.316.335 € ist die Finanzierung dieser Tilgungen nicht gewährleistet, sodass der Haushaltsausgleich nicht erreicht wird.

 

c) Investitionen und Investitionskreditaufnahme

Eingeplant sind 27 Investitionen im Volumen von 1.213.800 €. Finanziert sind diese Auszahlungen durch Zuwendungen Dritter im Betrag von 24.590 € und Beitragseinzahlungen in Höhe von 609.110 €, sodass eine Kreditermächtigung von 580.100 benötigt und im § 2 der Haushaltssatzung festgesetzt wird.

Weiterhin wird im § 2 für Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2019 eine erneute Kreditermächtigung in Höhe von 886.195 € festgesetzt, damit die Investitionen auch weiterhin finanziert sind, denn diese Ermächtigung endet gemäß § 103 Abs. 3 Gemeindeordnung zum 31.12.2020.

 

d) Steuersätze

Die Anhebung von Steuersätzen ist nicht vorgesehen.

 

e) Bilanz

In Höhe des erwarteten Jahresfehlbetrages von 6.633.415 € wird das Eigenkapital zum 31.12.2021 voraussichtlich noch 19.927.351,22 € betragen.

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2020: 26.560.766,22 €.

 

f) Verbindlichkeiten

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen werden voraussichtlich zum 31.12.2021 9.169.727,27 € betragen.

Berücksichtigt man die erneuerte Kreditermächtigung aus dem Jahre 2019 in Höhe von 886.195 € so stellt sich der voraussichtliche Verbindlichkeitsbetrag auf 10.055.992,27 €.

 

Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung werden plangemäß von bisher 6.811.386,27 € zum 01.01.2021 auf 13.209.861,27 € zum Jahresende 2021 ansteigen.

 

Nimmt man den vorläufigen Finanzmittelfehlbetrag 2019 und den negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen aus Investitionskrediten 2019 mit in den Blick, so ergibt sich zum 31.12.2019 ein Verbindlichkeitsstand von 3.150.637,40 €.

Im Haushaltsjahr 2020 wird ein Anstieg dieser Verbindlichkeiten plangemäß um 4.765.476 € erwartet, also ein Endstand zum 31.12.2020 von voraussichtlich 7.916.113,40 €.

Benötigt die Stadt in 2021 die geplanten 6.398.475 an zusätzlicher Liquidität, so könnte sich zum 31.12.2021 ein Verbindlichkeitsstand von 14.314.588,40 € ergeben.

 

Zur Planberatung werden folgende Übersichten dieser Sitzungsvorlage beigefügt:

a) Übersicht Investitionen u. Investitionsförderungsmaßnahmen, Haushaltsjahr 2021

b) Übersicht einmalige konsumtive Maßnahmen, Haushaltsjahr 2021.