Sitzung: 18.11.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10
Vorlage: 1-2813/20/12-098/1
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss
empfiehlt dem Stadtrat den Entwurf der vorgelegten Haushaltssatzung und des
Haushaltsplanes für das Haushaltsjahr 2021 zu beschließen in der Fassung des
vorgelegten Entwurfes und unter Berücksichtigung der in der beigefügten
Präsentation eingepflegten Änderungen, die aus der sehr kurzfristig ergebende
Veränderung bei den Gewerbesteuererträgen resultieren.
Auf die Anlagen „Übersicht
Investitionen bzw. Investitionsförderungsmaßnahmen“ und „Übersicht einmalige
konsumtive Maßnahmen“ wird verwiesen.
Sachverhalt:
Nach § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung
obliegt dem Ausschuss die Vorbereitung des Beschlusses und damit die
Vorberatung über die Haushaltssatzung und den Haushaltsplan.
Seitens der Verwaltung wird der
Haushalt in seinen Eckpunkten mittels Präsentation vorgestellt und erläutert.
Dieser stellt sich im Wesentlichen
wie folgt dar:
a)
Ergebnishaushalt
Bei Erträgen von 10.364.385 € und
Aufwendungen von 16.997.800 € wird ein Jahresfehlbetrag
von 6.633.415 € (E 23) erwartet.
Der Haushaltsausgleich wird nicht erreicht.
b)
Finanzhaushalt
Bei ordentlichen und
außerordentlichen Einzahlungen in Höhe von 9.559.865 € und ordentlichen und
außerordentlichen Auszahlungen in Höhe von 15.876.200 € wird ein negativer
Saldo der ordentlichen und außerordentlichen Ein- und Auszahlungen von 6.316.335
€ (F 23) erwartet.
Die Auszahlungen für die
planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen 615.710 €.
Mit dem v. g. negativen Saldo von 6.316.335
€ ist die Finanzierung dieser Tilgungen nicht gewährleistet, sodass der
Haushaltsausgleich nicht erreicht
wird.
c)
Investitionen und Investitionskreditaufnahme
Eingeplant sind 27 Investitionen
im Volumen von 1.213.800 €. Finanziert sind diese Auszahlungen durch
Zuwendungen Dritter im Betrag von 24.590 € und Beitragseinzahlungen in Höhe von
609.110 €, sodass eine Kreditermächtigung von 580.100 benötigt und im § 2 der
Haushaltssatzung festgesetzt wird.
Weiterhin wird im § 2 für
Investitionen aus dem Haushaltsjahr 2019 eine erneute Kreditermächtigung in
Höhe von 886.195 € festgesetzt, damit die Investitionen auch weiterhin
finanziert sind, denn diese Ermächtigung endet gemäß § 103 Abs. 3
Gemeindeordnung zum 31.12.2020.
d)
Steuersätze
Die Anhebung von Steuersätzen ist
nicht vorgesehen.
e)
Bilanz
In Höhe des erwarteten
Jahresfehlbetrages von 6.633.415 € wird das Eigenkapital zum 31.12.2021
voraussichtlich noch 19.927.351,22 € betragen.
Voraussichtlicher Stand zum
31.12.2020: 26.560.766,22 €.
f)
Verbindlichkeiten
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen für Investitionen
werden voraussichtlich zum 31.12.2021 9.169.727,27 € betragen.
Berücksichtigt man die erneuerte
Kreditermächtigung aus dem Jahre 2019 in Höhe von 886.195 € so stellt sich der voraussichtliche
Verbindlichkeitsbetrag auf 10.055.992,27 €.
Die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Liquiditätssicherung
werden plangemäß von bisher 6.811.386,27 € zum 01.01.2021 auf 13.209.861,27 €
zum Jahresende 2021 ansteigen.
Nimmt man den vorläufigen
Finanzmittelfehlbetrag 2019 und den negativen Saldo der Ein- und Auszahlungen
aus Investitionskrediten 2019 mit in den Blick, so ergibt sich zum 31.12.2019
ein Verbindlichkeitsstand von 3.150.637,40 €.
Im Haushaltsjahr 2020 wird ein
Anstieg dieser Verbindlichkeiten plangemäß um 4.765.476 € erwartet, also ein
Endstand zum 31.12.2020 von voraussichtlich 7.916.113,40 €.
Benötigt die Stadt in 2021 die
geplanten 6.398.475 an zusätzlicher Liquidität, so könnte sich zum 31.12.2021
ein Verbindlichkeitsstand von 14.314.588,40 € ergeben.
Zur Planberatung werden folgende
Übersichten dieser Sitzungsvorlage beigefügt:
a) Übersicht Investitionen u.
Investitionsförderungsmaßnahmen, Haushaltsjahr 2021
b) Übersicht einmalige konsumtive
Maßnahmen, Haushaltsjahr 2021.