Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat die Haushaltssatzung mit Plan sowie Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs einschließlich der o.a. Nachveranschlagungen zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Der Erster Beigeordnete Gerald Schmitz, als Vertreter von Stadtbürgermeisterin Gabriele Braun, übergibt das Wort an Uwe Hochmann, der den Entwurf der Haushaltssatzung mit Plan 2021 erläutert. Insbesondere geht er auf die zusätzlich geplanten größeren Unterhaltungsmaßnahmen bzw. Investitionen ein.

 

Bezüglich der veranschlagten Maßnahmen wird auf die Ausführungen „Haushaltsplanung 2021 Eckdaten“, die dem Haushaltsplanentwurf vorgeheftet sind, verwiesen.

 

Folgende Änderungen sollen, nach entsprechenden Diskussionen im Ausschuss, in den vorgelegten Entwurf eingearbeitet werden:

 

1.       Für die Planung der energetische Sanierung „Alte Schmiede“ in Bolsdorf 10.000 € (nach Abschluss des Quartierskonzeptes). Umsetzung soll 2022 erfolgen.

 

2.       Die im Entwurf eingestellte Maßnahme „Spielplatz Niederbettingen“ soll abgesetzt werden. Im Jahr 2021 sollen eventuelle Fördertöpfe geprüft werden. Ein vorläufiger Planungsentwurf sieht Kosten von 33.000 € vor, diese sollen bereits im Jahr 2022 veranschlagt werden.

 

3.       Der Vorsitzende teilt Uwe Hochmann die bereits aufgrund konkreter Grunderwerbsanfragen für das Jahr 2021 feststehenden Grunderwerbserlöse, getrennt nach Baugebieten, mit, damit diese noch in den Haushaltsentwurf eingearbeitet werden können.

 

4.       Der 2. BA der Maßnahme Aktion Blau „Hillesheimer Bach“ soll in zwei Bauabschnitte geteilt werden. In vorliegenden Entwurf ist der 1. BA des 2. BA eingearbeitet. Inzwischen hat sich jedoch gezeigt, dass dies nicht sinnvoll ist. Im Nachgang zur Stadtratssitzung am 16.12.2020 werden die Ansätze des 2. BA komplett korrigiert, wenn eine überarbeitete Kostenschätzung vorliegt.

 

5.       Da es bei der Stadt Hillesheim im Jahr 2020 keinen Gewerbesteuereinbruch gibt, soll die veranschlagte Gewerbesteuer von 1.200.0000 € um 200.000 € auf 1.400.000 € erhöht werden.

 

6.       Seitens des Forstamtes wurde ein überarbeiteter Forstwirtschaftsplan erstellt. Dieser neue FWP wird veranschlagt.

 

7.       Für das Baugebiet „Auf der Schlack“ in Niederbettingen sind die Erschließungskosten i.H.v. 760.000 € veranschlagt. Es handelt sich um 11 Grundstücke im Besitz der Stadt Hillesheim und 13 Grundstücke im privaten Besitz. Es sollen die anteiligen Kosten für die privaten Grundstücke als Erstattung veranschlagt werden. Mit den privaten Grundstückseigentümern müssen vor Erschließung privatrechtliche Verträge über die Kostenerstattungen abgeschlossen werden (55 % von 760.000 €, also insgesamt 418.000 €).

8.       Die Stadt Hillesheim beabsichtigt für die Erweiterung eines Baugebietes den Grunderwerb i.H.v. 500.000 € zu tätigen. Nach kurzer Diskussion spricht sich der Ausschuss einstimmig dafür aus, dem Stadtrat den Grunderwerb zu empfehlen. Bis zur Stadtratssitzung am 16.12.2020 soll die Sachlage noch mit der Kommunalaufsicht erörtert werden, deshalb wird der Grunderwerb von 500.000 € erst nach der Stadtratssitzung veranschlagt. Mit dem Verkäufer soll eine Ratenzahlung über 5 Jahre vereinbart werden, d.h. 2021 = 90.000 € zuzügl. Nebenkosten von 50.000 € (Grunderwerbsteuer, Notargebühren, etc.) und für die Jahre 2022 bis 2025 jeweils 90.000 €.

 

9.       In dem unter 8. aufgeführten Gespräch mit der Kommunalaufsicht soll auch insgesamt der Haushalt 2021 besprochen werden.

 

Einschließlich der v.g. Änderungen ergeben sich gegenüber dem vorgelegten Entwurf folgende Ergebnisse:

 

Im Ergebnishaushalt entsteht ein Jahresfehlbetrag von 225.513 €.

 

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen beträgt -102.633 € zuzügl. der ordentlichen Tilgung von 85.860 € und Mindesttilgung KEF von 104.583 €, also insgesamt -293.076 €.

 

Zur Finanzierung der eingeplanten Investitionen ist eine neue Kreditaufnahme von 930.040 € notwendig.

 

Die Steuerhebesätze und Friedhofsgebühren sollen nicht geändert werden.

 

Die Ratsmitglieder erhalten den überarbeiteten Haushaltsentwurf in Papierform.

 

Die Beratung und Beschlussfassung der Haushaltssatzung nebst – Plan für das Jahr 2021 erfolgt in der Sitzung des Stadtrates am 16.12.2020.