Sitzung: 17.11.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: 2-2556/20/15-153
Beschluss:
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hillesheim
empfiehlt dem Stadtrat, das Abrechnungssystem für Straßenausbaubeiträge in
Hillesheim und seinen zugehörigen Stadtteilen Bolsdorf und Niederbettingen zum
nächstmöglichen Termin auf den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen
umzustellen.
Dem von der Verwaltung geplanten Vorgehen bei der
Einführung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen in Hillesheim wird
zugestimmt.
Sachverhalt:
1.
Sachlage
Die Stadt Hillesheim erhebt
derzeit noch Straßenausbaubeiträge nach dem System der einmaligen
Ausbaubeiträge. Bei diesem System werden nur die an den auszubauenden
Verkehrsanlagen liegenden und von dieser Verkehrsanlage erschlossenen
beitragspflichtigen Grundstücke zu Ausbaubeiträgen veranlagt.
Bis zum Mai 2020 bestand über §
10a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) die gesetzliche Regelung, dass Kommunen anstelle von
einmaligen Beiträgen die jährlichen Investitionsaufwendungen für
Verkehrsanlagen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrende Beiträge
erheben können. Somit stand den Gemeinden die Auswahl des
Ausbaubeitragsabrechnungssystems offen.
Durch Änderung des KAG zum 05. Mai
2020 hat der Landesgesetzgeber festgelegt, dass spätestens bis zum 01. Januar
2024 alle Gemeinden den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag einführen sollen.
Die Umstellung muss zeitig vorbereitet werden, um eine rechtmäßige
Ausbaubeitragssatzung beschließen sowie möglichst rechtssichere einheitliche
öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten) bilden zu können. Bei der
Planung von Baumaßnahmen ist die Systemumstellung zu berücksichtigen, damit im
Rahmen des Umstellungsprozesses kein Einnahmeverlust entstehen kann. Die Einführung
des wiederkehrenden Beitrags ist von Seiten der Verwaltung mit einem
erheblichen Aufwand verbunden.
2.
Geplantes Vorgehen
Die Verwaltung beabsichtigt bei der Umstellung den
Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einzubinden, da die Rechtsprechung der
letzten Jahre viele Einzelfallentscheidungen aufweist, sodass eine externe
Beratung sinnvoll erscheint. Im Anschluss wird eine Ausbaubeitragssatzung über
die wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen in enger Zusammenarbeit mit
den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen vorbereitet. Dem Stadtrat Hillesheim
obliegt der abschließende Satzungsbeschluss. Für eine gute Akzeptanz des für
Hillesheim neuen Abrechnungssystems bei den betroffenen Grundstückseigentümern
ist begleitende Öffentlichkeitsarbeit ratsam.
Da die Umstellung bei 10 von 38 Ortsgemeinden der
Verbandsgemeinde Gerolstein erfolgen muss, ist eine Einführung in der Stadt
Hillesheim bereits zum 01. Januar 2021 zeitlich nicht realisierbar. Es ist
jedoch sinnvoll die Umstellung zeitlich rechtzeitig vor dem Jahr 2024
durchzuführen.