Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Hillesheim empfiehlt dem Stadtrat, das Abrechnungssystem für Straßenausbaubeiträge in Hillesheim und seinen zugehörigen Stadtteilen Bolsdorf und Niederbettingen zum nächstmöglichen Termin auf den wiederkehrenden Beitrag für Verkehrsanlagen umzustellen.

 

Dem von der Verwaltung geplanten Vorgehen bei der Einführung des wiederkehrenden Beitrags für Verkehrsanlagen in Hillesheim wird zugestimmt.


Sachverhalt:

 

1. Sachlage

Die Stadt Hillesheim erhebt derzeit noch Straßenausbaubeiträge nach dem System der einmaligen Ausbaubeiträge. Bei diesem System werden nur die an den auszubauenden Verkehrsanlagen liegenden und von dieser Verkehrsanlage erschlossenen beitragspflichtigen Grundstücke zu Ausbaubeiträgen veranlagt.

 

Bis zum Mai 2020 bestand über § 10a Absatz 1 Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz (KAG) die gesetzliche Regelung, dass Kommunen anstelle von einmaligen Beiträgen die jährlichen Investitionsaufwendungen für Verkehrsanlagen nach Abzug des Gemeindeanteils als wiederkehrende Beiträge erheben können. Somit stand den Gemeinden die Auswahl des Ausbaubeitragsabrechnungssystems offen.

Durch Änderung des KAG zum 05. Mai 2020 hat der Landesgesetzgeber festgelegt, dass spätestens bis zum 01. Januar 2024 alle Gemeinden den wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag einführen sollen. Die Umstellung muss zeitig vorbereitet werden, um eine rechtmäßige Ausbaubeitragssatzung beschließen sowie möglichst rechtssichere einheitliche öffentliche Einrichtungen (Abrechnungseinheiten) bilden zu können. Bei der Planung von Baumaßnahmen ist die Systemumstellung zu berücksichtigen, damit im Rahmen des Umstellungsprozesses kein Einnahmeverlust entstehen kann. Die Einführung des wiederkehrenden Beitrags ist von Seiten der Verwaltung mit einem erheblichen Aufwand verbunden.

 

2. Geplantes Vorgehen

Die Verwaltung beabsichtigt bei der Umstellung den Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz einzubinden, da die Rechtsprechung der letzten Jahre viele Einzelfallentscheidungen aufweist, sodass eine externe Beratung sinnvoll erscheint. Im Anschluss wird eine Ausbaubeitragssatzung über die wiederkehrenden Beiträge für Verkehrsanlagen in enger Zusammenarbeit mit den Bürgermeistern/Bürgermeisterinnen vorbereitet. Dem Stadtrat Hillesheim obliegt der abschließende Satzungsbeschluss. Für eine gute Akzeptanz des für Hillesheim neuen Abrechnungssystems bei den betroffenen Grundstückseigentümern ist begleitende Öffentlichkeitsarbeit ratsam.

Da die Umstellung bei 10 von 38 Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Gerolstein erfolgen muss, ist eine Einführung in der Stadt Hillesheim bereits zum 01. Januar 2021 zeitlich nicht realisierbar. Es ist jedoch sinnvoll die Umstellung zeitlich rechtzeitig vor dem Jahr 2024 durchzuführen.