Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Beschluss wurde bis zur endgültigen Entscheidung über das Revierabgrenzungsverfahren vertagt.


Sachverhalt:

 

Die Ortsgemeinde Reuth hat die Neuabgrenzung des Forstreviers Stadtkyll zum 01.01.2021 beschlossen.

 

Gemäß § 7 LWaldDVO ist ein Wechsel von der staatlichen zur kommunalen Revierleitung möglich, wenn die Stelle der Revierleitung frei wird.

 

Daher ist darüber zu entscheiden, ob die staatliche Revierleitung im Forstrevier Stadtkyll ab dem 01.01.2021 fortgesetzt werden soll. In diesem Zusammenhang ist darüber zu entscheiden, ob diese staatliche Revierleitung durch Frau Forstoberinspektorin Anna Hahn weiterhin durchgeführt werden soll.