Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 29.10.2020

Bürgerdienst Lepper e.V., Daun

1.000,00 €

Renovierung eines alten Wegekreuzes

 

Geldspende

09.11.2020

Karl und Margaretha Brang,

Feusdorf

80,00 €

Wegekreuz

 

Geldspende

09.11.2020

Unbekannter Spender

175,00 €

Seniorenarbeit

 

Geldspende

12.11.2020

Manfred und Dietgard Lehmann,

Feusdorf

50,00 €

Wegekreuz

 

Geldspende 17.11.2020

Dr. Gerd Opatz,

Feusdorf

500,00 €

Wegekreuz

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinde-bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.