Sitzung: 25.11.2020 Bauausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 2
Vorlage: 2-2570/20/12-200
Beschluss:
Der Bauausschuss erteilt auf Vorschlag
der Verwaltung das Einvernehmen nach § 36 BauGB zum vorgelegten Bauantrag und
erteilt die Zustimmung zur Erhöhung der Traufhöhe von 6,50 m um 2,32 auf 8,82
m.
Sachverhalt:
Für das Grundstück Gemarkung
Lissingen, Flur 4, Flurstück-Nr. 33/37 wurde vor einigen Monaten ein Antrag auf
Errichtung von zwei Wohngebäuden mit Kellergaragen und Stellplätzen gestellt.
Beim ersten Antrag wurde zusätzlich die Zustimmung zur Überschreitung der
Traufhöhe von 6,50 m um 2,32 m auf 8,82 m beantragt. Weiterhin wurde die
Zustimmung zur Überschreitung der rückwärtigen Baugrenze um 5 m beantragt.
Der Bauausschuss des Stadtrates
Gerolstein hatte das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB in der Sitzung
am 22.07.2020 abgelehnt und den Anträgen auf Überschreitung der Traufhöhe wie
auch der rückwärtigen Baugrenze nicht zugestimmt. Auf die Niederschrift wird
verwiesen.
Die Bauherren haben nun einen
überarbeiteten Bauantrag vorgelegt – verbunden mit dem Antrag auf Zustimmung
einer Abweichung zur Traufhöhe.
Seitens der Bauherren wird die
Überschreitung der Traufhöhe wie folgt begründet:
Aus Sicht der Verwaltung ist die
Abweichung von der Traufhöhe begründet. Im Bebauungsplan ist hierzu unter
Ziffer 2 Absatz 3 folgendes festgesetzt:
Da die Traufhöhe von der Oberkante
des Untergeschoßrohfußbodens berechnet wird und nicht ab Bodenplatte, wird nach
den Festsetzungen von einem Kellergeschoss ausgegangen. Dies schließt jedoch
automatisch eine – obwohl ausdrücklich zulässig – zweigeschossige Bauweise aus,
was aus Sicht der Verwaltung einen Widerspruch in sich birgt. Darüber hinaus
wurden im Baugebiet bei anderen Baumaßnahmen auch eine Abweichung von der
Traufhöhe genehmigt, auch wenn die Berechnung der Traufhöhe dort nicht von der
Oberkante des Untergeschoßrohfußbodens, sondern von der natürlichen
Geländeoberfläche berechnet wird.
(Beispielfoto)
Da die Firsthöhe und auch das
Baufenster eingehalten werden, sollte den Bauherren die Abweichung von der Traufhöhe
genehmigt werden.
Es wird darüber diskutiert, ob
über diesen Einzelfall entschieden werden sollte oder die Änderung des
Bebauungsplans abgewartet werden kann. Stadtbürgermeister Uwe Schneider weist
auf die Dringlichkeit für den Bauherrn hin und bittet unter Berücksichtigung
des schwierigen Geländes heute eine Entscheidung zu treffen. Die 1.
Beigeordnete Frau Irmgard Dunkel weist darauf hin, dass der Beschluss am
22.07.2020 mit einer Enthaltung ordnungsgemäß gefasst wurde. Die Regelungen
sollten generell getroffen werden und nicht im Einzelfall.