Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Zu Beginn der Sitzung des Ausschusses für Tourismus und Stadtentwicklung werden gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) die sonstigen wählbaren Bürger

 

·         Ulrike Wieck,

·         Andreas Hoffmann,

·         Barbara Worm und

·         Andreas Kießling,

 

auf ihre Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben hingewiesen, sofern sie nicht bereits darauf hingewiesen wurden.

 

„Nach § 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung haben Sie als Ausschussmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind nach Weisungen und Aufträgen Ihrer Wähler nicht gebunden.

 

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

 

§ 21 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ausschussmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Stadt Gerolstein. Dies bedeutet, dass Ausschussmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Stadt Gerolstein nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch den Stadtbürgermeister, Uwe Schneider, per Kopfnicken.