Sitzung: 04.11.2020 Ausschuss für Tourismus und Stadtentwicklung
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Vorlage: 1-3156/20/12-192
Sachverhalt:
Zu Beginn der Sitzung des
Ausschusses für Tourismus und Stadtentwicklung werden gemäß § 30 Abs. 2
Gemeindeordnung (GemO) die sonstigen wählbaren Bürger
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Ulrike Wieck,
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Andreas Hoffmann,
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Barbara Worm und
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Andreas Kießling,
auf ihre Pflichten, die sich aus
der Gemeindeordnung ergeben hingewiesen, sofern sie nicht bereits darauf
hingewiesen wurden.
„Nach
§ 30 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung haben Sie als
Ausschussmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht
auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind nach
Weisungen und Aufträgen Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie
sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem
Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder
der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs.
1 der Gemeindeordnung.
§
21 Abs. 1 in Verbindung mit § 46 Abs. 5 der Gemeindeordnung verpflichtet die
Ausschussmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Stadt
Gerolstein. Dies bedeutet, dass Ausschussmitglieder Ansprüche oder Interessen
Dritter gegenüber der Stadt Gerolstein nicht vertreten dürfen, es sei denn,
dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf die
genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch den
Stadtbürgermeister, Uwe Schneider, per Kopfnicken.