Sitzung: 28.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-3151/20/13-169
Beschluss:
Der Rat stellt den Jahresabschluss
2018 fest.
Sachverhalt:
Nach § 114 Absatz 1
Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften
Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die
Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den
Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss ist vorab
gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese Prüfung ist am 15.10.2020
erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.