Sitzung: 28.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 7
Vorlage: 1-3149/20/13-167
Beschluss:
Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 fest.
Sachverhalt:
Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über
die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem
gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der
Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben.
Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch
den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.
Diese Prüfung ist am 15.10.2020 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen
Einwendungen geführt.