Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 7

Beschluss:

 

Der Rat stellt den Jahresabschluss 2017 fest.


Sachverhalt:

 

Nach § 114 Absatz 1 Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Rat über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses und entscheidet in einem gesonderten Beschluss über die Entlastung des Ortsbürgermeisters und der Beigeordneten, soweit diese den Ortsbürgermeister vertreten haben.

 

Der Jahresabschluss ist vorab gemäß § 110 Absatz 2, Satz 2 durch den Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen.

 

Diese Prüfung ist am 15.10.2020 erfolgt. Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.