Sitzung: 09.11.2020 Rechnungsprüfungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 3
Vorlage: 1-3133/20/17-208
Beschluss:
Der Rechnungsprüfungsausschuss
beschließt, die/den Vorsitzenden für die gesamte laufende Wahlzeit des
Ortsgemeinderates zu wählen. Die Wahl erfolgt offen durch Handzeichen.
Wahlvorgang:
Für die Wahl der/des Vorsitzenden des
Rechnungsprüfungsausschusses wird Andreas
Mai vorgeschlagen.
Die Wahl wird durch Handzeichen
durchgeführt.
Wahlergebnis:
Ja-Stimmen: 2
Nein-Stimmen: 0
Enthaltungen: 1
Damit ist Andreas Mai zur/zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses
gewählt.
Sachverhalt:
Im § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der
Ortsgemeinde Jünkerath wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Die
Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus § 3 Abs. 1 der
Hauptsatzung.
Der Rechnungsprüfungsausschuss der
Ortsgemeinde Jünkerath wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten
Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zur/zum
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung
empfiehlt darüberhinausgehend eine*n stellvertretende*n Vorsitzenden als
Abwesenheitsvertreter*in zu wählen.
Die Wahl eines Ratsmitgliedes
zum/zur Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen
Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung der Ortsbürgermeister und die
Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss
sein können.
Der Ausschuss kann die Wahl
der/des Vorsitzenden durch offene Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr
als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.
Es wird angeregt, die/den
Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für die gesamte Wahlzeit des
Ortsgemeinderates zu wählen.