Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Gemäß § 113 Abs. 3 der GemO hat der Rechnungsprüfungsausschuss jeweils über Art und Umfang sowie über das Ergebnis ihrer Prüfung einen Prüfbericht zu erstellen. Der Prüfbericht ist beigefügt.