Beschluss:
Der Ortsgemeinderat beschließt die
Einführung eines BAT Konzeptes für den Gemeindewald Feusdorf.
Sachverhalt:
Bei dem „BAT-Konzept“ geht es darum,
dass die Zielkonflikte zwischen Naturschutz und Arbeitssicherheit minimiert
werden sollen. Es soll gewährleisten, dass die forstliche Bewirtschaftung mit
den artenschutzrechtlichen Anforderungen im Einklang steht.
Die Anpassungen im BNatSchG 2010 an
das EU Recht haben auch Auswirkungen auf die Waldbewirtschaftung. Insbesondere
die strengeren Artenschutzanforderungen sind zu berücksichtigen, zugleich gilt
ein Verschlimmerungsverbot für die vorhandenen Lebensraumstrukturen. D.h., der
Erhaltungszustand einer lokalen Population darf sich durch Bewirtschaftung
nicht verschlechtern.
Die Beachtung der
Naturschutzgrundsätze hat sich die Gemeinde im Rahmen der
Selbstverpflichtungserklärung für das PEFC-Zertifikat selbst auferlegt. So
verbleiben bestimmte Bäume mit ausgeprägtem Biotopcharakter, egal ob lebend
oder bereits abgestorben, im Bestand, während drumherum Bäume genutzt, sprich
geerntet werden. Durch die Einhaltung der Arbeitssicherheitsbedingungen in der
Holzernte entsteht allerdings ein gewisses Konfliktpotential.
Sicherheitsabstand von einer Baumlänge zu einem Biotopbaum ist zwingend
vorgeschrieben. Hier darf nur seilunterstützt gefällt werden.
Landesforsten RP hat bereits 2011 für
seine landeseigenen Flächen ein Konzept eingeführt, welches von Naturschutz-
und Forstbehörde gemeinsam erstellt wurde. Es kann als Blauphase für den
Gemeindewald dienen. Die wesentlichen Merkmale sind:
a)
Waldrefugien,
Bereiche von 1-3 ha Größe,
b)
Biotopbaumgruppen,
Gruppierungen von ca. 15 Bäumen,
c)
Biotopbäume,
einzelne Bäume,
die der Natur überlassen bleiben.
In der Sitzung wurde das Konzept durch
den Revierförster Norbert Bischof vorgestellt und diskutiert.