Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der bestehenden Zweckvereinbarung vorzulegen.


Sachverhalt:

 

Die Kindertagesstätte St. Antonius Jünkerath steht im Eigentum der Ortsgemeinde Jünkerath. Die Betriebsträgerschaft führt die Kita gGmbH Trier.

 

In der bestehenden Zweckvereinbarung, die zum 01.01.2011 in Kraft trat, wird die Kostenaufteilung in § 3 wie folgt geregelt:

 

§ 3

Kostenaufteilung

 

(1)    Die nicht durch Erträge (Elternbeiträge, Zuschüsse Dritter) gedeckten Aufwendungen werden zwischen den zum Einzugsbereich nach § 2 gehörenden Ortsgemeinden aufgeteilt. Zu den Aufwendungen gehören die für den ordnungsgemäßen Betrieb der Einrichtung erforderlichen unmittelbaren Personalkosten bzw. Personalkostenumlage an die Trägergesellschaft nach § 12 KitaG und die Sachkosten gem. § 14 KitaG. Abschreibungen für Anlagevermögen, für die Investitionskostenzuschüsse von den Ortsgemeinden an die Ortsgemeinde Jünkerath geflossen sind, werden bei der v. g. Berechnung nicht berücksichtigt.

 

(2)    Zu den Aufwendungen nach Abs. 1 gehören auch die Zinsen aus Investitionskrediten, die für Maßnahmen an der Kindertagesstätte getätigt worden sind, sofern keine Investitionskostenzuschüsse geflossen sind.

 

(3)    Die Kostenaufteilung erfolgt je zur Hälfte nach der Zahl der Kinder im Kindergartenalter (vier Jahrgänge) und nach der Einwohnerzahl gemäß Fortschreibung des Statistischen Landesamtes, jeweils nach dem Stand vom 30.06. des Vorjahres.

 

(4)    Die Aufteilung der Kosten wird nach Vorlage der endgültigen Berechnung der Personalkostenumlage für das vorangegangene Rechnungsjahr von der Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll vorgenommen. Auf die zu erwartenden Jahreskosten werden Abschläge jeweils zum 01.07. erhoben.

 

(5)    Unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Umlageberechnung auch die Abschreibung unter den Sachkosten nach § 14 KitaG berücksichtigt, erfolgt keine Kostenbeteiligung nach
§ 15 Abs. 2 KitaG.

 

(6)    Soweit die Ortsgemeinde Jünkerath Entscheidungen zu treffen hat, welche finanzielle Auswirkungen auf die übrigen Ortsgemeinden haben, sind diese rechtzeitig vorher einvernehmlich mit diesen zu treffen.

 

Die Regelungen bedeuten, dass eine unmittelbare Beteiligung an den Investitionen bisher nicht erfolgt; lediglich die Abschreibungen und Zinsen aus dem Schuldendienst werden im Rahmen der Verteilung der laufenden Kosten auf die beteiligten Ortsgemeinden umgelegt. Die Investitionen und die damit einhergehenden evtl. Kreditaufnahmen werden allein durch die Ortsgemeinde Jünkerath getragen.

 

Insbesondere im Hinblick auf die Erweiterungsmaßnahme an der Kita, die im Haushalt der Ortsgemeinde Jünkerath mit 660.000 € abzüglich Zuschüssen von 215.000 € veranschlagt ist, stellt sich die Frage, ob die Abrechnung für Investitionen nicht umgestellt werden sollte. Folge hieraus wäre, dass die beteiligten Gemeinden aufgrund des Verteilungsschlüssels in ihren Haushalten sog. Investitionskostenzuschüsse veranschlagen, die in der Bilanz dargestellt werden. Jede Gemeinde muss selbst – falls keine entsprechenden finanziellen Mittel vorhanden sind – einen eigenen Investitionskredit zur Deckung der anteiligen Finanzierungslücke aufnehmen. Die entsprechenden Abschreibungen laufen direkt im eigenen Haushalt.

 

Die Aufteilung der Kosten für die Investitionsmaßnahme „Erweiterung Kita“ würde sich bei einer Aufteilung nach Investitionskostenzuschüssen und aufgrund des Verteilungsschlüssels hälftig nach Einwohner- und Kinderzahlen (Stichtag: 30.06. des Vorjahres) wie folgt darstellen:

 

Einzugsgemeinden

Kinderzahlen

 

Einwohner

 

Gesamt

Gemeindeanteil

 

01.08.2013-
31.07.2017

%-Anteil

30.06.2019

%-Anteil

%-Anteil

 

Esch

20

           17,24  

447

12,67

14,96

66.560,96 €

Feusdorf

10

             8,62  

497

14,09

11,36

50.534,17 €

Gönnersdorf

9

             7,76  

473

13,41

10,58

47.102,03 €

Jünkerath

69

           59,48  

1819

51,57

55,53

247.100,34 €

Schüller

8

             6,90  

291

8,25

7,57

33.702,50 €

Gesamt

116

         100,00  

3.527

100,00

100,00

445.000,00 €