Sitzung: 29.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 3-0220/20/17-212
Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Entwurf zur Änderung der
bestehenden Zweckvereinbarung vorzulegen.
Sachverhalt:
Die
Kindertagesstätte St. Antonius Jünkerath steht im Eigentum der Ortsgemeinde
Jünkerath. Die Betriebsträgerschaft führt die Kita gGmbH Trier.
In der
bestehenden Zweckvereinbarung, die zum 01.01.2011 in Kraft trat, wird die Kostenaufteilung
in § 3 wie folgt geregelt:
§ 3
Kostenaufteilung
(1)
Die
nicht durch Erträge (Elternbeiträge, Zuschüsse Dritter) gedeckten Aufwendungen
werden zwischen den zum Einzugsbereich nach § 2 gehörenden Ortsgemeinden
aufgeteilt. Zu den Aufwendungen gehören die für den ordnungsgemäßen Betrieb der
Einrichtung erforderlichen unmittelbaren Personalkosten bzw.
Personalkostenumlage an die Trägergesellschaft nach § 12 KitaG und die
Sachkosten gem. § 14 KitaG. Abschreibungen für Anlagevermögen, für die Investitionskostenzuschüsse
von den Ortsgemeinden an die Ortsgemeinde Jünkerath geflossen sind, werden bei
der v. g. Berechnung nicht berücksichtigt.
(2)
Zu
den Aufwendungen nach Abs. 1 gehören auch die Zinsen aus Investitionskrediten,
die für Maßnahmen an der Kindertagesstätte getätigt worden sind, sofern keine
Investitionskostenzuschüsse geflossen sind.
(3)
Die
Kostenaufteilung erfolgt je zur Hälfte nach der Zahl der Kinder im
Kindergartenalter (vier Jahrgänge) und nach der Einwohnerzahl gemäß
Fortschreibung des Statistischen Landesamtes, jeweils nach dem Stand vom 30.06.
des Vorjahres.
(4)
Die
Aufteilung der Kosten wird nach Vorlage der endgültigen Berechnung der
Personalkostenumlage für das vorangegangene Rechnungsjahr von der
Verbandsgemeindeverwaltung Obere Kyll vorgenommen. Auf die zu erwartenden
Jahreskosten werden Abschläge jeweils zum 01.07. erhoben.
(5)
Unter
Berücksichtigung der Tatsache, dass die Umlageberechnung auch die Abschreibung
unter den Sachkosten nach § 14 KitaG berücksichtigt, erfolgt keine
Kostenbeteiligung nach
§ 15 Abs. 2 KitaG.
(6)
Soweit
die Ortsgemeinde Jünkerath Entscheidungen zu treffen hat, welche finanzielle
Auswirkungen auf die übrigen Ortsgemeinden haben, sind diese rechtzeitig vorher
einvernehmlich mit diesen zu treffen.
Die
Regelungen bedeuten, dass eine unmittelbare Beteiligung an den Investitionen
bisher nicht erfolgt; lediglich die Abschreibungen und Zinsen aus dem
Schuldendienst werden im Rahmen der Verteilung der laufenden Kosten auf die
beteiligten Ortsgemeinden umgelegt. Die Investitionen und die damit
einhergehenden evtl. Kreditaufnahmen werden allein durch die Ortsgemeinde
Jünkerath getragen.
Insbesondere
im Hinblick auf die Erweiterungsmaßnahme an der Kita, die im Haushalt der
Ortsgemeinde Jünkerath mit 660.000 € abzüglich Zuschüssen von 215.000 €
veranschlagt ist, stellt sich die Frage, ob die Abrechnung für Investitionen
nicht umgestellt werden sollte. Folge hieraus wäre, dass die beteiligten
Gemeinden aufgrund des Verteilungsschlüssels in ihren Haushalten sog.
Investitionskostenzuschüsse veranschlagen, die in der Bilanz dargestellt
werden. Jede Gemeinde muss selbst – falls keine entsprechenden finanziellen
Mittel vorhanden sind – einen eigenen Investitionskredit zur Deckung der
anteiligen Finanzierungslücke aufnehmen. Die entsprechenden Abschreibungen
laufen direkt im eigenen Haushalt.
Die
Aufteilung der Kosten für die Investitionsmaßnahme „Erweiterung Kita“ würde
sich bei einer Aufteilung nach Investitionskostenzuschüssen und aufgrund des
Verteilungsschlüssels hälftig nach Einwohner- und Kinderzahlen (Stichtag:
30.06. des Vorjahres) wie folgt darstellen:
Einzugsgemeinden |
Kinderzahlen |
|
Einwohner |
|
Gesamt |
Gemeindeanteil |
|
01.08.2013- |
%-Anteil |
30.06.2019 |
%-Anteil |
%-Anteil |
|
Esch |
20 |
17,24 |
447 |
12,67 |
14,96 |
66.560,96 € |
Feusdorf |
10 |
8,62 |
497 |
14,09 |
11,36 |
50.534,17 € |
Gönnersdorf |
9 |
7,76 |
473 |
13,41 |
10,58 |
47.102,03 € |
Jünkerath |
69 |
59,48 |
1819 |
51,57 |
55,53 |
247.100,34 € |
Schüller |
8 |
6,90 |
291 |
8,25 |
7,57 |
33.702,50 € |
Gesamt |
116 |
100,00 |
3.527 |
100,00 |
100,00 |
445.000,00 € |