Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Datum der Zuwendung

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

07.07.2020

Geldspende

Verein zur Förderung der Dorfkultur Esch e.V., Herr Dieter Lorse,

Esch

9.438,00 €

Mehrgenerationenplatz

13.07.2020

Geldspende

Bürgerdienst e.V.,

Mürlenbach

3.200,00 €

Mehrgenerationenplatz (4-Fach-Schaukel)

10.07.2020

Geldspende

Gerolsteiner Brunnen GmbH & Co. KG,

Gerolstein

4.500,00 €

Mehrgenerationenplatz

15.07.2020

Geldspende

Stiftung der Kreissparkasse Vulkaneifel,

Daun

500,00 €

Mehrgenerationenplatz

11.12.2019

Geldspende

Dr. Alexander Kedrov-van Gee,

Jüchen

200,00 €

Spielplatz

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinde-bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.