Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 8

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:

 

Art der

Zuwendung

Zuwendungsgeber

Umfang der

Zuwendung

Zuwendungszweck

Sonstige

Beziehungen zum

Zuwendungsgeber

Geldspende 20.08.2020

Dietmar Schmidt,

Gönnersdorf

100,00 €

Zaunanlage Friedhof

 

Geldspende 17.09.2020

Heinz Reifferscheid, Gönnersdorf

100,00 €

Zaunanlage Friedhof

 

Geldspende 21.09.2020

Theo Henn,

Gönnersdorf

100,00 €

Zaunanlage Friedhof

 

Geldspende 21.09.2020

Magda Hermann,

Gönnersdorf

50,00 €

Zaunanlage Friedhof

 

Geldspende 24.09.2020

Anton Schmitz,

Gönnersdorf

200,00 €

Zaunanlage Friedhof

 

Geldspende

12.10.2020

Franz Zehnpfennig,

Düsseldorf

50,00 €

Zaunanlage Friedhof

 

 


Sachverhalt:

 

Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den Gemeinde-bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.

 

Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens gebeten hat.