Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sommer-Wildschäden am Gemeindewald in den Eigenjagdrevieren

Im Eigenjagdrevier Stadtkyll I (Dr. W. Görg) sind in diesem Sommer 234,74 € an Schaden entstanden. Dieser wurde aus der Wildschadenspauschale auf den Gemeindewald umgebucht.

Im eigenbewirtschafteten Revier Stadtkyll II konnten erfreulicher Weise zum wiederholten Mal keine Schäden festgestellt werden.

 

Bericht des Jagdleiters G. Pfeil über die Eigenbewirtschaftung im EJ Stadtkyll II

Wildbestandsentwicklung

 

·                     Rehwild:

Positiv, hoher gleichbleibender Abschuss, mit sehr niedrigen Schäden.

Rehwild Plan mindestens auf 26 Stück (17,33 Stück je 100ha)
Kreisweit liegt die Ausschussquote im langjährigen Mittel unter 10 Stück je 100ha.

 

·                     Rotwild:

Neutral, hoher Abschuss, jedoch permanenter Zuzug aus Raum Steffeln, hohes Schadensgefährdungspotential, zurzeit geringe Schäden hoher Jagddruck führt zur Verlagerung der Einstände in Nachbarjagdbezirke (Lissendorf, Stadtkyll GJ II).

Die Erfüllung der Abschusszahlen wird schwierig. Geplant ist im Jagdjahr 20/21 ein Abschuss von 7 Stück (3 Hirsche, 4 weibliche Stücke).

Der weibliche RHG RW Bestand sollte bis 2020 um 50% reduziert werden. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Weitere Bemühungen laufen. Es wurde hierzu ein Termin mit Beteiligung der UJB, des Ministeriums, des RHG Vorstand und einiger Gemeinde – und Genossenschaftsvertreter abgehalten. Das Ziel kann nur mit dem Willen aller Jäger der RHG und der Umsetzung durch die Jäger erreicht werden.

Seitens des Ministeriums wurde die Verantwortlichkeit für verkehrsbeschränkende Maßnahmen an der B51 (Vollsperrung) zwecks Durchführung einer effektiven Drückjagd mit Hunden etc. abgelehnt und die Kreisverwaltung zurückgegeben. Bleibt abzuwarten wie die Kreisverwaltung sich hierzu „neu“ positioniert.

 

Erfolge:

Rückstufung laut forstbehördlicher Stellungnahme vom 05.02.2018

Rehwild: von erheblich gefährdet auf gefährdet

Rotwild: von erheblich gefährdet auf nicht gefährdet

Es wird insgesamt eine sehr positive Entwicklung der Wildbestände und damit auch der waldbaulichen Situation im räumlichen Bereich des EJB2 bestätigt.

 

1.                   Abschusszahlen:

·                     Jagdjahr 2017/2018

4 SW, 26 Rehe, 3 Rotwild

·                     Jagdjahr 2018/2019

2 SW, 33 Rehe, 3 Rotwild

Abschüsse sind im Soll.

·                     Jagdjahr 2019/2020

9 SW, 27 Rehe, 4 Rotwild

Abschüsse sind im Soll

·                     Jagdjahr 2020/2021 bis heute

3 SW, 11 Rehe, 5 Rotwild

Abschüsse sind im Soll.

Beim Rotwild werden als Soll 7 Stück angestrebt. Dieses Ziel ist mittlerweile sehr schwer zu erreichen.

Begründung:
Lernverhalten Rotwild (Meidung des Jagdreviers) und zu geringer Jagddruck der Nachbarn. Sobald das, für die Ortsgemeinde positive und vollständig entlastende, Urteil zum Wildunfall 2016 rechtskräftig ist, kann wieder an revierübergreifenden Bewegungsjagden teilgenommen werden. Hierdurch erhöhen sich die Erfolgsaussichten bei Rotwildbejagung erheblich. Eine Vollsperrung der B51 ist zwingend erforderlich um effektive Drückjagden durchzuführen!

 

2.    Finanzen im EJB 2:

Einnahmen: 6.340 € brutto

Ausgaben: Planansatz 1.200 € für die Verbesserung der jagdlichen Infrastruktur

                                                  (Schneisen, Materialien etc.)

 

3.    Folgerung:

Eine Fortführung der Eigenbewirtschaftung mit Pirschbezirken sollte angestrebt werden.

Der PB 1 und 2 werden zurzeit von den Herren Jan u. Maxim van Eeckhoutte bejagt. Die beiden Jäger jagen ordentlich und zuverlässig. Eine Verlängerung der Pirschbezirksverträge kann empfohlen werden.

 

Neuverpachtung Gemeinschaftlicher Jagdbezirk Stadtkyll II (Schönfeld)

In Schönfeld läuft der seit 2009 bestehende Jagdpachtvertrag mit Herrn Hünemeyer zum 31.03.2021 aus. In der am 12.10.2020 stattgefundenen Jagdgenossenschaftsversammlung wurde das Revier zum 01.04.2020 neu verpachtet.

Der Vertrag wurde auf der Grundlage unseres Muster-Jagdpachtvertrages mit dem neuen Pächter abgeschlossen. Die finanziellen Auswirkungen dieses Vertrages sind im Haushaltsplanentwurf 2021 bereits eingearbeitet.