Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschluss:

 

Entsprechend den Bestimmungen des § 35 Abs. 2 der Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat die Anhörung von Herrn Edgar Keul im Sinne dieser Vorschrift.

 

 

 

Herr Edgar Keul trägt die Vorteile der Streif Häuser vor. Dabei wird festgestellt, dass eine mögliche Entscheidung für diese Bauweise der Leistungsphasen I und II durch Architekten nachgelagert ist und somit nicht relevant für die aktuelle Abstimmung.

 

Beschluss für die Vergabe der Leistungsphase I und II als Grundlage für den Antrag auf Fördermittel zum Bau eines Gemeindehauses:

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 GO hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegt bei folgender Person Ausschließungsgründe vor:

Herr Lothar Schütz 

 

 

Lennartz und Partner, Hillesheim

8 Ja Stimmen 2 Enthaltungen 1 Nein Stimme

 

HGH Bitburg

10 ja Stimmen 1 Enthaltung

 

Bernardy, Hillesheim

4 Ja Stimmen 5 Enthaltungen 2 Nein Stimme

 

Dimmer, Stadtkyll

6 Ja Stimmen 1 Enthaltung 4 Nein Stimmen

 


Sachverhalt:

 

Für die Stellung eines Antrages auf Fördermittel für das Jugendheim in Wiesbaum ist die Vorlage einer Kostenschätzung eines Architekten incl. der Leistungsphase I und II abzugeben.

 

In der letzten Sitzung des Ortsgemeinderates wurde vorgeschlagen, dass von 5 Architekten drei mit der Leistungsphase I und II incl. der Kostenschätzung beauftragt werden bis zu einem Betrag von 3.000 €/je Architekt netto.

 

Architekt Perings fällt weg, damit noch 4 Architekten Objektbau Streif als Alternative offenhalten und als Nr. 5 in die Auswahl nehmen? Die Ortsbürgermeisterin beantragt diesbezüglich die Anhörung von Herrn Edgar Keul zu beschließen.