Sitzung: 20.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1
Beschluss:
Entsprechend den Bestimmungen des § 35 Abs. 2 der
Gemeindeordnung (GemO) beschließt der Ortsgemeinderat die Anhörung von Herrn
Edgar Keul im Sinne dieser Vorschrift.
Herr Edgar Keul trägt die Vorteile der
Streif Häuser vor. Dabei wird festgestellt, dass eine mögliche Entscheidung für
diese Bauweise der Leistungsphasen I und II durch Architekten nachgelagert ist
und somit nicht relevant für die aktuelle Abstimmung.
Beschluss für die Vergabe der
Leistungsphase I und II als Grundlage für den Antrag auf Fördermittel zum Bau
eines Gemeindehauses:
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
GO hingewiesen. Nach Erkenntnis der Verwaltung liegt bei folgender Person
Ausschließungsgründe vor:
Herr Lothar Schütz
Lennartz und Partner, Hillesheim
8 Ja Stimmen 2 Enthaltungen 1 Nein
Stimme
HGH Bitburg
10 ja Stimmen 1 Enthaltung
Bernardy, Hillesheim
4 Ja Stimmen 5 Enthaltungen 2 Nein
Stimme
Dimmer, Stadtkyll
6 Ja Stimmen 1 Enthaltung 4 Nein
Stimmen
Sachverhalt:
Für die Stellung eines Antrages auf
Fördermittel für das Jugendheim in Wiesbaum ist die Vorlage einer
Kostenschätzung eines Architekten incl. der Leistungsphase I und II abzugeben.
In der letzten Sitzung des
Ortsgemeinderates wurde vorgeschlagen, dass von 5 Architekten drei mit der
Leistungsphase I und II incl. der Kostenschätzung beauftragt werden bis zu
einem Betrag von 3.000 €/je Architekt netto.
Architekt Perings fällt weg, damit noch 4 Architekten Objektbau
Streif als Alternative offenhalten und als Nr. 5 in die Auswahl nehmen? Die
Ortsbürgermeisterin beantragt diesbezüglich die Anhörung von Herrn Edgar Keul
zu beschließen.