Sitzung: 20.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 1-3113/20/39-057
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat beauftrag den
Ortsbürgermeister auf Grundlage des Angebotes der Energieversorgung Mittelrhein
AG, Koblenz vom 25.02.2020, einen Gaskonzessionsvertrag über 14 Jahre
abzuschließen.
Des
Weiteren vertagt der Ortsgemeinderat den Beschluss zur Installation eines
Energiebeirats, da nicht ausreichende Informationen dazu vorliegen.
Die Benennung der Mitglieder aus dem
Ortsgemeinderat und der Verwaltung erfolgt durch den Ortsbürgermeister.
Sachverhalt:
Der Konzessionsvertrag mit der Energieversorgung
Mittelrhein GmbH jetzt Energieversorgung Mittelrhein AG, läuft zum 12.12.2020
aus.
Am 18.01.2018 erfolgte die Bekanntmachung im
Bundesanzeiger, dass der Konzessionsvertrag ausläuft.
Hierauf bekundeten 2 Bewerber ihr Interesse:
- Energieversorgung
Mittelrhein AG, Koblenz (EVM)
- Innogy
Netzte Deutschland GmbH, Essen (innogy)
Der Ortsgemeinderat hat am 05.11.2019 die erforderlichen
Bewertungskriterien beschlossen.
Gleichzeitig wurde sich darauf geeinigt, dass der Vertrag nur auf 14
Jahre abgeschlossen werden soll.
Beiden Interessenbekunder wurden am 03.12.2019 die
Bewertungskriterien zugeleitet mit der Bitte, ein Angebot bis zum 01.03.2020
abzugeben.
Beide Interessenbekunder haben fristgerecht ein Angebot
abgegeben.
Anhand der von der Ortsgemeinde Wiesbaum beschlossenen
Bewertungskriterien wurden beide Angebote verglichen. Die Auswertung ist diesem
Beschluss als Anlage beigefügt.
Mit Abgabe des Angebotes hat EVM das Kriterium „Einmalige
Investitionen nach Abschluss des Gaskonzessionsvertrages“ gerügt, da sie das
Kriterium als diskriminierend erachten. Aus diesem Grund hat die Ortsgemeinde
Wiesbaum dieses Kriterium unberücksichtigt gelassen.
Danach erreicht der Anbieter Energieversorgung
Mittelrhein AG 94,2 Punkt von 100
und innogy Netze Deutschland GmbH 93,65
von 100 Punkten.
Größere Abweichung gibt es bei dem Punkt Preisgünstigkeit
für die Netzkundenentgelte. Hier ist
innogy um 24,7 % teurer als EVM. Damit
erhält EVM die maximale Punktzahl von 5 Punkten und innogy lediglich 3 Punkte.
Da innogy eine bessere Umweltbilanz ausweist, erhält
diese 7 Punkte gegenüber EVM mit 6,5 Punkte.
Bei der Haftung gewährt EVM 10 Jahre und erhält damit die
volle Punktzahl von 0,75 Punkten. inngoy beschränkt sich auf 5 Jahre und erhält
somit lediglich 0,5 Punkte.
Die geringeren Abweichungen sind in der Bewertungsmatrix
dargestellt und erläutert.