Beschluss:
Der
Verbandsgemeinderat beschließt die Risikoklasse des Ortsteils Üxheim-Niederehe
auf B 1 zu ändern.
Sachverhalt:
Gemäß
§ 1 Abs. 1 der Feuerwehrverordnung (FwVO) vom 21. März 1991 (GVBl. S. 89) in
der zurzeit gültigen Fassung, ist die Gemeindefeuerwehr so aufzustellen, dass
sie in der Regel zu jeder Zeit und an jedem an einer öffentlichen Straße
gelegenen Ort ihres Zuständigkeitsbereichs innerhalb von 8 Minuten nach der Alarmierung
(Einsatzgrundzeit) wirksame Hilfe einleiten kann.
Fahrzeuge
und Sonderausrüstungen sind den örtlichen Erfordernissen entsprechend
vorzuhalten. Diese werden nach Risikoklassen ermittelt. Die Verbandsgemeinde
ordnet jeden Ausrückebereich in eine Risikoklasse ein, die sich aus
Brandgefahren der Stufe B 1 bis B 5, Technische Gefahren und Gefahren durch
Naturereignisse der Stufe T 1 bis T 5, Gefahren durch Gefahrstoffe
einschließlich radioaktiver Stoffe (ABC-Gefahren) der Stufe ABC 1 bis ABC 5 und
Gefahren auf und in Gewässern sowie durch Gewässer der Stufe W 1 bis W 5
zusammensetzt. Die Einordnung in eine Risikoklasse richtet sich nicht nach
Einzelobjekten, sondern in der Regel nach der Gesamtstruktur des
Ausrückebereiches (§ 3 Abs. 2 FwVO).
Aus
der Einordnung in eine bestimmte Risikoklasse ergibt sich folglich der
Mindestbedarf an vorzuhaltenden Fahrzeugen und Sonderausrüstungen.
In
der ehemaligen Verbandsgemeinde Hillesheim wurde der Ortsteil Niederehe in die
Risikoklasse B 2 eingeordnet, da sich dort als besonderes Objekt ein
Geflügelhof, der Landgasthof Schröder mit 53 Betten, Aussiedlerhöfe sowie ein
Steinmetzbetrieb befindet.
Da
sich die Einordnung in eine Risikoklasse wie vorstehend dargelegt nach der
Gesamtstruktur des Ausrückbereichs (hier Ortsteil Niederehe) und nicht nach
Einzelobjekten richtet, muss die Risikoklasse für Brandgefahren für den
Ortsteil Niederehe von der Stufe B 2 auf die Stufe B 1 gesenkt werden. Die
vorgenannten Objekte sind bei der Betrachtung der Gesamtstruktur zu vernachlässigen.
Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) hat diese Auffassung dem
Wehrleiter nochmals bestätigt. Nach Ansicht der ADD ist für die Einstufung in
die Risikoklasse B 2 mindestens ein kleines Gewerbegebiet notwendig. Die
Einwohnerzahl von Niederehe liegt bei 364 (Stand 14.09.2020).
Dies
hat zur Folge, dass das im Haushalt 2020 eingestellte
Tragkraftspritzenfahrzeug-Wasser (TSF-W) für die Freiwillige Feuerwehr
Niederehe beschafft werden kann.
Eine
weiterhin bestehende Einordnung in die Risikoklasse B 2 würde den Kauf eines
TSF-W ausschließen und die Anschaffung eines Mittleren Löschfahrzeugs (MLF) und
damit Mehrkosten von ca. 100.000 € bedeuten.
Der
Haupt- und Finanzausschuss hat dem Verbandsgemeinderat in seiner Sitzung vom
01.10.2020 die Änderung der Risikoklasse des Ortsteils Üxheim-Niederehe auf B 1
empfohlen.