Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschluss:

 

Auf Vorschlag der FWG-Fraktion wird Herrn Paul Becker zum ordentlichen Mitglied und Frau Anna-Maria Hoffmann zum stellvertretenden Mitglied vom Verbandsgemeinderat in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein gewählt.

 

Auf Vorschlag des Personalrates der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein werden nachfolgende Personen als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten, sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter im Werkausschuss bestätigt, bzw. neugewählt.

 

Vertreter Beschäftigte

Stellvertreter der Vertreter-Beschäftigte

Walter Hermes

Jürgen Metzen

Ralf Riske

Daniel Hilgers

Ralph Lenzen

Markus Schmitz (NEU)

Ralf Schneider (NEU)

Christian Benner (NEU)

Dieter Dederichs

Thomas Meyers (NEU)

Kolja Schmitz

Rainer Caspers

 


Sachverhalt:

 

Mit Mitteilung vom 5. Oktober 2020 hat Frau Anna-Maria Hoffmann, Mitglied der FWG-Fraktion, ihr Mandat als Ordentliches Mitglied des Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Gerolstein niederlegt.

 

Bedingt durch die Niederlegung ist die vakante Position neu zu besetzen. Das Vorschlagsrecht steht der FWG-Fraktion zu.

 

Dem Werkausschuss gehören u.a. Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten an, welche mit „beratender Stimme“ an den Ausschusssitzungen teilnehmen. Das Beschäftigungsverhältnis zu Herrn Wilfried Back (Vertreter Beschäftigte) sowie Herrn Sascha Krämer (Stellvertreter der Vertreter Beschäftigte) wurde in der Zwischenzeit beendet. Die ehemaligen Beschäftigten gehörten dem Werkausschuss als „Vertreter-Beschäftigte“ bzw. „Stellvertreter der Vertreter-Beschäftigte“ an. Weiterhin ist eine Position als „Stellvertreter der Vertreter-Beschäftigte“ noch immer vakant.

 

Das Vorschlagsrecht für die Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter steht dem Personalrat zu. Der Vorschlag des Personalrates vom 29.10.2020 ist in den Beschlussvorschlag der Tischvorlage eingepflegt.

 

Sofern keine geheime Abstimmung gewünscht wird, können die Wahlen offen mit Handzeichen erfolgen. Gemäß § 36 Absatz 3 Ziffer 1 GemO ruht bei Wahlen das Stimmrecht des Vorsitzenden.