Beschluss:
Auf
Vorschlag der FWG-Fraktion wird Herrn Paul Becker zum ordentlichen Mitglied und
Frau Anna-Maria Hoffmann zum stellvertretenden Mitglied vom Verbandsgemeinderat
in den Bau-, Planungs- und Umweltausschuss der Verbandsgemeinde Gerolstein gewählt.
Auf
Vorschlag des Personalrates der Verbandsgemeindeverwaltung Gerolstein werden
nachfolgende Personen als Vertreterinnen und Vertreter der Beschäftigten,
sowie deren Stellvertreterinnen
und Stellvertreter im Werkausschuss bestätigt, bzw. neugewählt.
Vertreter Beschäftigte |
Stellvertreter der Vertreter-Beschäftigte |
Walter Hermes |
Jürgen Metzen |
Ralf Riske |
Daniel Hilgers |
Ralph Lenzen |
Markus Schmitz (NEU) |
Ralf Schneider (NEU) |
Christian Benner (NEU) |
Dieter Dederichs |
Thomas Meyers (NEU) |
Kolja Schmitz |
Rainer Caspers |
Sachverhalt:
Mit Mitteilung vom 5. Oktober 2020 hat Frau Anna-Maria
Hoffmann, Mitglied der FWG-Fraktion, ihr Mandat als Ordentliches Mitglied des
Bau-, Planungs- und Umweltausschusses der Verbandsgemeinde Gerolstein
niederlegt.
Bedingt durch die Niederlegung ist die vakante Position
neu zu besetzen. Das Vorschlagsrecht steht der FWG-Fraktion zu.
Dem Werkausschuss gehören u.a. Vertreterinnen und
Vertreter der Beschäftigten an, welche mit „beratender Stimme“ an den
Ausschusssitzungen teilnehmen. Das Beschäftigungsverhältnis zu Herrn Wilfried
Back (Vertreter Beschäftigte) sowie Herrn Sascha Krämer (Stellvertreter der
Vertreter Beschäftigte) wurde in der Zwischenzeit beendet. Die ehemaligen
Beschäftigten gehörten dem Werkausschuss als „Vertreter-Beschäftigte“ bzw. „Stellvertreter
der Vertreter-Beschäftigte“ an. Weiterhin ist eine Position als „Stellvertreter
der Vertreter-Beschäftigte“ noch immer vakant.
Das Vorschlagsrecht für die Wahl der Vertreterinnen und
Vertreter der Beschäftigten sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter
steht dem Personalrat zu. Der Vorschlag des Personalrates vom 29.10.2020 ist in
den Beschlussvorschlag der Tischvorlage eingepflegt.
Sofern keine geheime Abstimmung gewünscht wird, können
die Wahlen offen mit Handzeichen erfolgen. Gemäß § 36 Absatz 3 Ziffer 1 GemO
ruht bei Wahlen das Stimmrecht des Vorsitzenden.