Beschlüsse:

 

Feststellung der Jahresabschlüsse 2018

 

Der Verbandsgemeinderat stellt die Jahresabschlüsse 2018 der ehemaligen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll in der vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Fassung fest.

 

Entlastungserteilung für das Haushaltsjahr 2018

 

Der Verbandsgemeinderat erteilt den Beauftragten sowie den Beigeordneten, soweit sie die Beauftragten vertreten haben, der ehemaligen Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll Entlastung für das Haushaltsjahr 2018.


Sachverhalt:

 

Nach § 8 Absatz 1 des Fusionsgesetzes hat die Verbandsgemeindeverwaltung der neuen Verbandsgemeinde Gerolstein die Jahresabschlüsse der Verbandsgemeinden Gerolstein, Hillesheim und Obere Kyll für den Schluss des Haushaltsjahres 2018 aufzustellen.

 

Diese Abschlüsse wurden inzwischen aufgestellt und entsprechend § 8 Absatz 2 des Fusionsgesetzes dem Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung vorgelegt. Nach § 8 Absatz 3 des Fusionsgesetzes beschließt der Verbandsgemeinderat über die geprüften o. a. Jahresabschlüsse. Er entscheidet gesondert über die Entlastung der beauftragten Personen in den Funktionen der Bürgermeisterinnen oder Bürgermeister der o. g. Verbandsgemeinden sowie der Beigeordneten dieser Verbandsgemeinden, soweit sie die beauftragten Personen vertreten haben.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seinen Sitzungen am 25.08.2020 und 08.09.2020 die Prüfung der o. a. Jahresabschlüsse für das Haushaltsjahr 2018 vorgenommen. Die jeweilige Niederschrift war der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

 

Die Prüfungen haben zu keinen Einwendungen geführt.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss schlägt dem Verbandsgemeinderat vor, die Jahresabschlüsse 2018 festzustellen und den jeweiligen Beauftragten, sowie den Beigeordneten, die die Beauftragten vertreten haben, Entlastung zu erteilen.

 

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, Herr Hans-Jakob Meyer, stellt dem Gremium das durchgeführte Verfahren und das Ergebnis Rechnungsprüfung vor. Die Ausführungen von Herrn Meyer sind der Niederschrift als Anlage beigefügt.

 

Er bedankt sich für die konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung.

 

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

 

Gemäß dem Ausschließungsgrunde nach § 22 GemO rücken die Ratsmitglieder Bernhard Jüngling (Beauftragter der Verbandsgemeinde Hillesheim), Dieter Demoulin (Beigeordneter der VG Hillesheim) und Egon Schommers (Beigeordneter der VG Gerolstein) vom Ratstisch ab.