Beschluss:

 

Nach Beratung und in Kenntnis des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und Finanzausschusses vom 01.10.2020 beschließt der Verbandsgemeinderat die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.


Sachverhalt:

 

Nach § 32 Absatz 2 Gemeindeordnung obliegt dem Verbandsgemeinderat die Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.

 

Der Haupt- und Finanzausschuss hat die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in seiner Sitzung am 01.10.2020 vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss gefasst, der dieser Ratsvorlage als Anlage beigefügt ist.

 

Die dort beschlossenen Änderungen/Ergänzungen (Realschule plus Hillesheim – Neubau Sporthalle mit 400.000 € sowie Renaturierung Hillesheimer Bach II. Bauabschnitt mit 379.000 €) sind im vorliegenden Entwurf berücksichtigt.

 

Die Bekanntmachung über die Offenlage des I. Nachtragshaushaltsentwurfs ist im Mitteilungsblatt am 09.10.2020 erfolgt. Die Offenlage erfolgte vom 12.10.2020 bis zum Tage der Beschlussfassung über den Haushalt.

 

Seitens der Verwaltung wird der I. Nachtragshaushalt mit seinen wichtigsten Merkmalen mittels Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Dieser stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

a) Ergebnishaushalt

Bei Erträgen von nunmehr 27.025.130 € gegenüber bisher 26.324.249 € und Aufwendungen von nunmehr 26.511.301 € gegenüber bisher 25.966.957 € wird nunmehr ein Jahresüberschuss von 513.829 € gegenüber bisher 357.292 € erwartet.

 

Der Haushaltsausgleich wird erreicht.

 

b) Finanzhaushalt

Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen stellt sich nunmehr auf + 1.411.484 € gegenüber bisher + 1.211.987 €. Dieser positive Saldo reicht aus, um die Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten, die 703.881,79 € betragen, sowie die Auszahlungen zur Tilgung nach dem Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) in Höhe von 450.875,20 €, zu finanzieren.

 

Damit wird der Haushaltsausgleich erreicht.

 

Der verbleibende Betrag von 256.724 € wird zur Reduzierung des Investitionskreditbedarfs verwandt.

 

c) Investitionen und Investitionskreditaufnahme

Eingeplant sind Investitionen im Volumen von nunmehr 6.495.060 € gegenüber bisher 5.062.100 €.

 

Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich nunmehr auf 2.211.414 € gegenüber bisher 1.806.873 €.

 

Die Kreditermächtigung für verzinste Kredite aus Vorjahren wird von bisher 6.719.500 € auf nunmehr 7.343.100 € angehoben.

 

d) Verbindlichkeiten

Zum 01.01.2020 betrugen die:

Investitionskreditverbindlichkeiten          = 18.477.727,13 €

Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2020 = 19.534.358,05 €.

 

e) Verbandsgemeindeumlage

Der Hebesatz betrug bisher 37,5 v. H. und eine Änderung ist nicht vorgesehen.

 

f) Sonderumlagen

Die Kindertagesstättenumlage ehem. VG Hillesheim wird nicht mehr festgesetzt. Die Finanzierung wurde neu geregelt und erfolgt nicht mehr über eine Sonderumlage.

 

Altschuldenumlage ehem. VG Obere Kyll:

Nunmehr beträgt der Hebesatz 2,05246665 v. H. gegenüber bisher 2,0515 v.H.

 

g) Bilanz/Eigenkapital

Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2019 ist noch nicht erstellt, sodass keine Angaben zum Eigenkapital möglich sind.

 

 

Sachgebietsleiter für Haushalt und Abgaben, Richard Bell, stell die I. Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 anhand einer Präsentation vor. Die Präsentation steht im Bürger- und Gremieninfoportal der Verbandsgemeinde Gerolstein zur Einsicht zur Verfügung.

 

Vorschläge der Bürgerinnen und Bürger wurden keine eingereicht.

 

Fragen aus dem Gremium werden von Sachgebietsleiter Bell beantwortet. Nach einzelnen Wortmeldungen aus den verschiedenen Fraktionen wird der Nachtrag zur Abstimmung gebracht.