Beschluss:
Nach
Beratung und in Kenntnis des Empfehlungsbeschlusses des Haupt- und
Finanzausschusses vom 01.10.2020 beschließt der Verbandsgemeinderat die I.
Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs.
Sachverhalt:
Nach § 32 Absatz 2 Gemeindeordnung obliegt dem Verbandsgemeinderat
die Beratung und Beschlussfassung über die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst
Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat die I. Nachtragshaushaltssatzung
nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in seiner Sitzung am 01.10.2020
vorberaten und einen Empfehlungsbeschluss gefasst, der dieser Ratsvorlage als
Anlage beigefügt ist.
Die dort beschlossenen Änderungen/Ergänzungen (Realschule plus
Hillesheim – Neubau Sporthalle mit 400.000 € sowie Renaturierung Hillesheimer
Bach II. Bauabschnitt mit 379.000 €) sind im vorliegenden Entwurf
berücksichtigt.
Die Bekanntmachung über die Offenlage des I. Nachtragshaushaltsentwurfs
ist im Mitteilungsblatt am 09.10.2020 erfolgt. Die Offenlage erfolgte vom 12.10.2020
bis zum Tage der Beschlussfassung über den Haushalt.
Seitens der Verwaltung wird der I. Nachtragshaushalt mit seinen
wichtigsten Merkmalen mittels Präsentation vorgestellt und erläutert.
Dieser stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:
a) Ergebnishaushalt
Bei Erträgen von nunmehr 27.025.130 € gegenüber bisher 26.324.249
€ und Aufwendungen von nunmehr 26.511.301 € gegenüber bisher 25.966.957 € wird nunmehr
ein Jahresüberschuss von 513.829 € gegenüber bisher 357.292 € erwartet.
Der Haushaltsausgleich wird erreicht.
b) Finanzhaushalt
Der Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen stellt sich nunmehr
auf + 1.411.484 € gegenüber bisher + 1.211.987 €. Dieser positive Saldo reicht
aus, um die Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten,
die 703.881,79 € betragen, sowie die Auszahlungen zur Tilgung nach dem
Kommunalen Entschuldungsfonds (KEF-RP) in Höhe von 450.875,20 €, zu
finanzieren.
Damit wird der Haushaltsausgleich erreicht.
Der verbleibende Betrag von 256.724 € wird zur Reduzierung des
Investitionskreditbedarfs verwandt.
c) Investitionen und
Investitionskreditaufnahme
Eingeplant sind Investitionen im Volumen von nunmehr 6.495.060 € gegenüber
bisher 5.062.100 €.
Die Kreditermächtigung für das Haushaltsjahr 2020 stellt sich
nunmehr auf 2.211.414 € gegenüber bisher 1.806.873 €.
Die Kreditermächtigung für verzinste Kredite aus Vorjahren wird
von bisher 6.719.500 € auf nunmehr 7.343.100 € angehoben.
d) Verbindlichkeiten
Zum
01.01.2020 betrugen die:
Investitionskreditverbindlichkeiten = 18.477.727,13 €
Voraussichtlicher Stand zum 31.12.2020 = 19.534.358,05 €.
e) Verbandsgemeindeumlage
Der Hebesatz
betrug bisher 37,5 v. H. und eine Änderung ist nicht vorgesehen.
f) Sonderumlagen
Die
Kindertagesstättenumlage ehem. VG Hillesheim wird nicht mehr festgesetzt. Die
Finanzierung wurde neu geregelt und erfolgt nicht mehr über eine Sonderumlage.
Altschuldenumlage
ehem. VG Obere Kyll:
Nunmehr
beträgt der Hebesatz 2,05246665 v. H. gegenüber bisher 2,0515 v.H.
g) Bilanz/Eigenkapital
Die
Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2019 ist noch nicht erstellt, sodass keine
Angaben zum Eigenkapital möglich sind.
Sachgebietsleiter
für Haushalt und Abgaben, Richard Bell, stell die I. Nachtragshaushaltssatzung
und den Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 anhand einer
Präsentation vor. Die Präsentation steht im Bürger- und Gremieninfoportal der
Verbandsgemeinde Gerolstein zur Einsicht zur Verfügung.
Vorschläge
der Bürgerinnen und Bürger wurden keine eingereicht.
Fragen aus
dem Gremium werden von Sachgebietsleiter Bell beantwortet. Nach einzelnen
Wortmeldungen aus den verschiedenen Fraktionen wird der Nachtrag zur Abstimmung
gebracht.