Sitzung: 14.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1
Vorlage: 2-2530/20/11-159
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat wurde darüber
informiert, dass während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht
wurden, die zu einer Änderung der Planung führen.
Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß §
10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Rüddel“, bestehend aus
Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung.
Die Verwaltung wird beauftragt, den
Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Feusdorf hat
in seiner Sitzung am 25.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf dem Rüddel“
zu ändern. Dieser Beschluss wurde am 21.08.2020 öffentlich bekanntgemacht.
Das Plangebiet ist aus dem
nachfolgenden Ausschnitt aus der Flurkarte ersichtlich:
Mit der Änderung des
Bebauungsplanes werden die bauordnungsrechtlichen Regelungen der Planfassung
vom 18.09.2006 im Geltungsbereich der aktuellen Änderung förmlich aufgehoben
und neu gefasst.
Die ursprünglich fixierten planungsrechtlichen
Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch sowie die nachrichtlichen Übernahmen und
Hinweise behalten – um aktualisierte Belange ergänzt – bis auf wenige Ausnahmen
(Traufhöhe und Ausrichtung des Gebäudes) weiterhin ihre Gültigkeit.
Der Bebauungsplan wurde am
11.08.2020 als Entwurfsfassung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird
gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, sodass von einer
Umweltprüfung abgesehen werden kann.
Die Beteiligung der Öffentlichkeit
erfolgte durch Offenlage der Planunterlagen in der Zeit vom 31.08.2020 bis
30.09.2020 im Rathaus Gerolstein. Diese Offenlage wurde am 21.08.2020
öffentlich bekanntgemacht.
Die Träger öffentlicher Belange
wurden mit Schreiben vom 25.08.2020 über das Aufstellungsverfahren informiert
und um Abgabe von eventuellen Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist bis
zum 30.09.2020 gebeten. Von diesen Stellen sind jedoch keine Stellungnahmen
abgegeben bzw. keine Bedenken geäußert worden.