Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat wurde darüber informiert, dass während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 BauGB bzw. im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht wurden, die zu einer Änderung der Planung führen.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt gemäß § 10 Abs. 1 BauGB den Entwurf des Bebauungsplanes „Auf dem Rüddel“, bestehend aus Planzeichnung und Text, als Satzung und billigt die Begründung.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplan durch Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft zu setzen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Feusdorf hat in seiner Sitzung am 25.06.2020 beschlossen, den Bebauungsplan „Auf dem Rüddel“ zu ändern. Dieser Beschluss wurde am 21.08.2020 öffentlich bekanntgemacht.

 

Das Plangebiet ist aus dem nachfolgenden Ausschnitt aus der Flurkarte ersichtlich:

 

 

Mit der Änderung des Bebauungsplanes werden die bauordnungsrechtlichen Regelungen der Planfassung vom 18.09.2006 im Geltungsbereich der aktuellen Änderung förmlich aufgehoben und neu gefasst.

Die ursprünglich fixierten planungsrechtlichen Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch sowie die nachrichtlichen Übernahmen und Hinweise behalten – um aktualisierte Belange ergänzt – bis auf wenige Ausnahmen (Traufhöhe und Ausrichtung des Gebäudes) weiterhin ihre Gültigkeit.

 

Der Bebauungsplan wurde am 11.08.2020 als Entwurfsfassung beschlossen. Die Bebauungsplanänderung wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren durchgeführt, sodass von einer Umweltprüfung abgesehen werden kann.

 

Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch Offenlage der Planunterlagen in der Zeit vom 31.08.2020 bis 30.09.2020 im Rathaus Gerolstein. Diese Offenlage wurde am 21.08.2020 öffentlich bekanntgemacht.

 

Die Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 25.08.2020 über das Aufstellungsverfahren informiert und um Abgabe von eventuellen Stellungnahmen innerhalb der Auslegungsfrist bis zum 30.09.2020 gebeten. Von diesen Stellen sind jedoch keine Stellungnahmen abgegeben bzw. keine Bedenken geäußert worden.