Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Abstimmung: Ja: 6

Sachverhalt:

 

Aufgrund des 2021 in Kraft tretenden neuen Kita-Gesetzes überlegt die Ortsgemeinde Kalenborn, wie sie dieses am jetzigen Standort der Kindertagesstätte umsetzen kann. In der neuen Verordnung wird beispielsweise geregelt, dass ein Kind einen Anspruch auf mindestens 7 Stunden durchgängige Betreuung erhält. Dies hat zu Folge, dass Kinder über die Mittagszeit hinaus in der Einrichtung sind und somit mittags verpflegt werden müssen.

 

Die Verwaltung wurde darum gebeten, eine Möglichkeit für die Umsetzung des Gesetzes zu erstellen, bei der täglich für die Kinder frisch vor Ort gekocht werden kann. In dieser Variante wurde neben dem Thema „Kochen und Speiseraum“ auch auf die zusätzliche Anordnung von Ruheräumen (ebenfalls in der neuen Verordnung gefordert) geachtet.

Grundsätzlich würden sich für die Ortsgemeinde Kalenborn zwei Möglichkeiten ergeben:

 

Möglichkeit 1:   Aufstellung von Containern auf einer vorzubereitenden Fläche (Kanalanschluss, Planum, Verbindung zum massiven Gebäudetrakt, etc.). Die Kosten für normale, einfach isolierte Container sind Abhängig vom Anschaffungsmodell. Diese stellen sich wie folgt dar:

Mietpreis: ca. 800 – 1.000,-€ pro Monat (Annahme Standard-Bürocontainer).

 

Kaufpreis neu: ca. 40.000,-€ (nur die reinen Module, ohne Installation, etc.)

Hierbei ist darauf zu achten, dass die Vorgaben der Unfallkasse und des Brandschutzes eingehalten werden. Die notwendigen baulichen Anpassungen (in und um die Container) sind kostentechnisch nicht zu unterschätzen und übersteigen die reinen Anschaffungs­kosten der Module aller Voraussicht nach um ein vielfaches. Ebenso sind hier lediglich Kosten aufgeführt, welche im Zusammenhang mit einer Küche stehen. Ein Ruheraum ist in dieser Überlegung nicht mit involviert. Kosten für eine ähnliche Containererweiterung im Nachbarkreis werden dem Ortsgemeinderat in der Sitzung vorgestellt.

 

Möglichkeit 2:   Ein Anbau der Einrichtung in Massiv- oder Holzständerbauweise. Hier würden neben der Küche auch ein Speiseraum und ein Ruheraum, inkl. Wickelraum entstehen. Diese Planungen wurden am 19.10.2020 im Rahmen einer Begehung der Einrichtung dem Landesjugendamt vorgestellt. Die Ergebnisse des Termins, inklusive Vorstellung der Planung werden dem Ortsgemeinderat Kalenborn bei der Sitzung vorgestellt.

 

Johannes Dahm, Bauingenieur der Verbandsgemeinde stellt dem Ortsgemeinderat die Planungen inkl. einer ersten, groben Kostenschätzung vor. Die Kostenschätzung beruht auf Basis der Leistungsphase 1 und wurde mittels BKI-Kostenkennwerten ermittelt. Die Antragstellung für einen Landeszuschuss kann für das nächste Jahr nicht fristgerecht erfolgen.

Es gibt eine Übergangsfrist von sieben Jahren für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Ab Sommer 2021 müssen Alternativen geschaffen werden. Hiervon wäre das Gemeindehaus betroffen, wodurch die Nutzung eingeschränkt sein könnte.

 

Der Ortsgemeinderat beschließt, die Entscheidung über den Anbau der Kindertagesstätte in Massiv- oder Holzständerbauweise zu vertagen, da derzeit keine Förderung in Aussicht gestellt wird.