Sitzung: 21.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: Beschlussfassung vertagt
Abstimmung: Ja: 6
Vorlage: 2-2538/20/18-026
Sachverhalt:
Aufgrund des 2021 in Kraft
tretenden neuen Kita-Gesetzes überlegt die Ortsgemeinde Kalenborn, wie sie
dieses am jetzigen Standort der Kindertagesstätte umsetzen kann. In der neuen
Verordnung wird beispielsweise geregelt, dass ein Kind einen Anspruch auf
mindestens 7 Stunden durchgängige Betreuung erhält. Dies hat zu Folge, dass
Kinder über die Mittagszeit hinaus in der Einrichtung sind und somit mittags
verpflegt werden müssen.
Die Verwaltung wurde darum gebeten,
eine Möglichkeit für die Umsetzung des Gesetzes zu erstellen, bei der täglich
für die Kinder frisch vor Ort gekocht werden kann. In dieser Variante wurde
neben dem Thema „Kochen und Speiseraum“ auch auf die zusätzliche Anordnung von
Ruheräumen (ebenfalls in der neuen Verordnung gefordert) geachtet.
Grundsätzlich würden sich für die
Ortsgemeinde Kalenborn zwei Möglichkeiten ergeben:
Möglichkeit 1: Aufstellung von Containern auf einer
vorzubereitenden Fläche (Kanalanschluss, Planum, Verbindung zum massiven
Gebäudetrakt, etc.). Die Kosten für normale, einfach isolierte Container sind
Abhängig vom Anschaffungsmodell. Diese stellen sich wie folgt dar:
Mietpreis: ca.
800 – 1.000,-€ pro Monat (Annahme Standard-Bürocontainer).
Kaufpreis
neu: ca. 40.000,-€ (nur die reinen Module, ohne Installation, etc.)
Hierbei ist
darauf zu achten, dass die Vorgaben der Unfallkasse und des Brandschutzes
eingehalten werden. Die notwendigen baulichen Anpassungen (in und um die
Container) sind kostentechnisch nicht zu unterschätzen und übersteigen die
reinen Anschaffungskosten der Module aller Voraussicht nach um ein
vielfaches. Ebenso sind hier lediglich Kosten aufgeführt, welche im
Zusammenhang mit einer Küche stehen. Ein Ruheraum ist in dieser Überlegung
nicht mit involviert. Kosten für eine ähnliche Containererweiterung im
Nachbarkreis werden dem Ortsgemeinderat in der Sitzung vorgestellt.
Möglichkeit 2: Ein Anbau der Einrichtung in Massiv- oder
Holzständerbauweise. Hier würden neben der Küche auch ein Speiseraum und ein
Ruheraum, inkl. Wickelraum entstehen. Diese Planungen wurden am 19.10.2020 im Rahmen
einer Begehung der Einrichtung dem Landesjugendamt vorgestellt. Die Ergebnisse
des Termins, inklusive Vorstellung der Planung werden dem Ortsgemeinderat
Kalenborn bei der Sitzung vorgestellt.
Johannes Dahm, Bauingenieur der
Verbandsgemeinde stellt dem Ortsgemeinderat die Planungen inkl. einer ersten,
groben Kostenschätzung vor. Die Kostenschätzung beruht auf Basis der
Leistungsphase 1 und wurde mittels BKI-Kostenkennwerten ermittelt. Die
Antragstellung für einen Landeszuschuss kann für das nächste Jahr nicht
fristgerecht erfolgen.
Es gibt eine Übergangsfrist von
sieben Jahren für die Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen. Ab Sommer 2021 müssen
Alternativen geschaffen werden. Hiervon wäre das Gemeindehaus betroffen,
wodurch die Nutzung eingeschränkt sein könnte.
Der
Ortsgemeinderat beschließt, die Entscheidung über den Anbau der
Kindertagesstätte in Massiv- oder Holzständerbauweise zu vertagen, da derzeit
keine Förderung in Aussicht gestellt wird.