Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Gemeinderat stimmt den Änderungen der Ehrenordnung zu.


Sachverhalt:

 

In der Ehrenordnung der Ortsgemeinde Feusdorf vom 1. März 2014 wird folgende Änderung unter § 3 Sonstige Ehrenbezeigungen Abs. 2 vorgenommen:

 

Unter § 3 Abs. 2 heißt es: „Als Ehe- und Altersjubiläen gelten:“. Neu soll es heißen: „Als Ehe-, Vereins- und Altersjubiläen, und sonstige Anlässe gelten:“.

 

Weiterhin soll ein neuer Unterpunkt

 

d)            - Hochzeiten von Gemeinderatsmitgliedern                                        100,00 €

                - Geburten von Kindern von Gemeinderatsmitgliedern                 100,00 €

 

unter § 3 Absatz 2 aufgenommen werden.

 

Die Fassung der Ehrenordnung der Ortsgemeinde Feusdorf vom 1. März 2014 sowie der neue Entwurf der Ehrenordnung sind der Vorlage als Anlage beigefügt.