Sitzung: 14.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-3124/20/11-161
Beschluss:
Der
Gemeinderat stimmt den Änderungen der Ehrenordnung zu.
Sachverhalt:
In der Ehrenordnung der
Ortsgemeinde Feusdorf vom 1. März 2014 wird folgende Änderung unter § 3 Sonstige Ehrenbezeigungen Abs. 2 vorgenommen:
Unter § 3 Abs. 2 heißt es: „Als
Ehe- und Altersjubiläen gelten:“. Neu soll es heißen: „Als Ehe-, Vereins- und Altersjubiläen, und sonstige Anlässe gelten:“.
Weiterhin soll ein neuer
Unterpunkt
d) - Hochzeiten von
Gemeinderatsmitgliedern 100,00
€
- Geburten von Kindern von
Gemeinderatsmitgliedern 100,00
€
unter § 3 Absatz 2 aufgenommen
werden.
Die Fassung der Ehrenordnung der
Ortsgemeinde Feusdorf vom 1. März 2014 sowie der neue Entwurf der Ehrenordnung
sind der Vorlage als Anlage beigefügt.