Sitzung: 14.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 1-3023/20/11-157
Beschluss:
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme/Vermittlung nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 18.08.2020 |
Marco Assenmacher, Jünkerath |
1.000,00 € |
500,00 € für Jugend und 500,00 € für Senioren |
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Geldspende 23.09.2020 |
Energieversorgung Mittelrhein AG, Koblenz |
500,00 € |
Saatgut Wildblumenstreifen an Gemeindestraßen |
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Sachverhalt:
Die Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden,
Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der
Genehmigung durch den Gemeinde-bzw. Stadtrat, wobei die genannte Vorschrift
erst dann Anwendung findet, wenn die Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze
von 100 € übersteigt.
Zur Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die
Genehmigung solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei
denn, dass der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung
seines Namens gebeten hat.