Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 1, Enthaltungen: 2

Beschluss:

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt, die/den Vorsitzenden für die gesamte laufende Wahlzeit des Ortsgemeinderates zu wählen. Die Wahl erfolgt offen durch Handzeichen.

 

Wahlvorgang:

 

Für die Wahl der/des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses wird Michael Ewertz vorgeschlagen.

 

Die Wahl wird durch Handzeichen durchgeführt.

 

Wahlergebnis:

 

Ja-Stimmen:       1

Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen:   2

 

Damit ist Ausschussmitglied Michael Ewertz zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses gewählt. Er nimmt die Wahl an.


Sachverhalt:

 

Im § 2 Abs. 1 der Hauptsatzung der Ortsgemeinde Esch wurde ein Rechnungsprüfungsausschuss eingesetzt. Die Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses ergeben sich aus § 3 Abs. 1 der Hauptsatzung.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss der Ortsgemeinde Esch wird jetzt erstmals einberufen. Zu Beginn dieser ersten Sitzung ist gemäß § 110 Abs. 1 Satz 2 GemO ein Ratsmitglied zum Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu wählen. Die Verwaltung empfiehlt darüberhinausgehend eine*n stellvertretende*n Vorsitzenden als Abwesenheitsvertreter*in zu wählen.

 

Die Wahl eines Ratsmitgliedes zum/zur Ausschussvorsitzenden ist erforderlich, da wegen der notwendigen Trennung von Ausführungsverantwortung und Prüfung der Ortsbürgermeister und die Beigeordneten nicht Vorsitzende oder Mitglied im Rechnungsprüfungsausschuss sein können.

 

Der Ausschuss kann die Wahl der/des Vorsitzenden durch offen Abstimmung beschließen. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält.

 

Es wird angeregt, die/den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses für die gesamte Wahlzeit des Ortsgemeinderates zu wählen.