Sitzung: 28.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 12
Vorlage: 2-2543/20/23-019
Beschlussvorschlag:
Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit
der Änderung der kombinierten Satzung für den Bereich der Densborner Straße
einverstanden. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden im Haushalt 2021 zur
Verfügung gestellt.
Sobald die Finanzierung gesichert und
der Haushalt genehmigt ist, wird der Ortsbürgermeister ermächtigt, in
Zusammenarbeit mit der Verwaltung den Planungsauftrag zu erteilen.
Sachverhalt:
Im Frühjahr 2009 wurde für die
Ortslage Mürlenbach eine Kombinierte Satzung nach § 34 Abs. 4 Satz 2
Baugesetzbuch (BauGB) erlassen.
Bei dieser Satzung handelt es sich
um eine Abgrenzung zwischen Innenbereich (im Zusammenhang bebaute Ortslage) und
dem Außenbereich. Die Gemeinde kann durch diese Satzung bebaute Bereiche im
Außenbereich als im Zusammenhang bebaute Ortsteile festlegen bzw. mit
einbeziehen, wenn die Flächen im Flächennutzungsplan als Baufläche dargestellt
sind. Diese Satzungen können miteinander kombiniert werden.
Bei der ersten Offenlage der
Planunterlagen wurde nachstehende Satzungsabgrenzung gewählt:
Im Flächennutzungsplan der
Verbandsgemeinde Gerolstein ist dieser Bereich wie folgt dargestellt:
Die grün hinterlegten Flächen
stellen landwirtschaftlich genutzte Flächen (Grünland, Ackerflächen) dar, die
braun hinterlegten Flächen bebaubare Mischgebietsflächen.
Durch verschiedene Eingaben im
Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung musste die Planung nochmals öffentlich
ausgelegt werden. Bei dieser erneuten Offenlage lag nachfolgende
Satzungsabgrenzung zugrunde:
Begründet wurde die Reduzierung der Satzungsabgrenzung mit
folgenden Hinweisen:
·
die ursprüngliche
Satzungsabgrenzung widerspricht deutlich dem rechtswirksamen
Flächennutzungsplan und damit den im Rahmen einer gebietsbezogenen Satzung zu
berücksichtigen öffentlich-rechtlichen Belangen, da Bebauungspläne und
gebietsbezogene Satzungen aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind.
·
Weiterhin wurde mit Ausnahme der
bereits existierenden Bebauung die beitragsrechtliche Tiefenbegrenzung von 40 m
zu Grunde gelegt.
Die reduzierte Satzungsabgrenzung
wurde dann auch vom Ortsgemeinderat als Satzung beschlossen und entsprechend
veröffentlicht. Diese ist somit auch rechtskräftig.
Ortsbürgermeister Ewald Weidig
hatte die Verwaltung gebeten zu prüfen, ob eine Aufweitung der Satzungsregelung
in der Densborner Straße – analog der Satzungsabgrenzung in der ersten
Offenlage – möglich ist.
Da der Flächennutzungsplan in
diesem Bereich noch immer Rechtskraft besitzt, wurde dieser Bereich im Rahmen
der Teilfortschreibung des FNP für die Ausweisung von Baugebieten mit
einbezogen.
Seitens der Verwaltung wird
ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Erweiterung der Satzungsabgrenzung
auch Auswirkungen auf die Erhebung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen
wie auch die Erhebung von Grundsteuern haben wird.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Finanzielle
Auswirkungen:
Im
Haushalt 2020 sind hierfür keine Mittel vorgesehen. Diese sind in den Haushalt
2021 einzustellen.