Sitzung: 07.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 16
Vorlage: 2-2512/20/35-367
Beschluss:
Beschlussvorschlag
1:
Der
Ortsgemeinderat beschließt, die verkehrsberuhigende Maßnahme am FWGH herstellen
zu lassen.
Beschlussfassung: 12
Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen.
Daraufhin
erfolgt folgende Beschlussfassung:
Beschlussvorschlag
2:
Auf
Empfehlung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses beschließt der
Ortsgemeinderat den vorgestellten Kostenteilungsplan unter nachstehenden
Änderungen:
·
Die vorgesehene
Elektro-Tankstelle im geplanten Parkplatz zwischen der Prümer Straße und der
Wirftstraße soll
zugunsten eines regulären Stellplatzes entfallen
·
Die vorgesehene
Treppenanlage zur Wirft mit einem Kostenpunkt von netto 34.000 € könnte
zugunsten eines barrierefreien Zugangs zur Wirft entfallen, wenn diese Maßnahme
im Rahmen Blau-Plus förderfähig ist. In diesem Falle würde diese Fläche aus der
Planung LBM entfallen. Die Ortsgemeinde bemüht sich mit dem Büro Hömme um eine
Gestaltungsplanung.
·
Die Gehwehanlagen
entlang der Schwammertstraße sollten aus gestalterischen Gründen vollständig
erneuert werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme sollten alle Möglichkeiten und
Fördermittel ausgenutzt werden, die unmittelbar an der Schwammertstraße
gelegenen Grundstücke mit Glasfaser zu versorgen
·
Die
verkehrsberuhigende Maßnahme in Höhe FWGH wird befürwortet. Das Grundstück Flur
6, Flurstück 95/1 wird gemeinschaftlich von den Maßnahmenträgern und der
Ortsgemeinde anteilig der Beanspruchung erworben. Die Flächen Flur 6, Flurstück
211/14 u. 209/2 werden von der Ortsgemeinde erworben. Die Vermessung der
Grundstücke erfolgt mit der Straßenschlussvermessung.
·
Der Ortsgemeinde befürwortet
eine weitere Möglichkeit zur Fußgängerquerung im Höhe FwGH.
Finanzielle
Auswirkungen:
Die
erforderlichen Haushaltsansätze werden im Haushaltsplan für 2021
bereitgestellt.
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es
wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.
Abstimmungsergebnis:
16 Ja-Stimmen
Sachverhalt:
In der letzten Sitzung des
OG-Rates wurde bereits die Kostenaufteilung kurz seitens der Vertreter des LBM
Gerolstein vorgestellt und angesprochen.
Der Umwelt-, Bau- und
Planungsausschuss hat sich intensiv in seiner Sitzung am 09.09.2020 mit dem
Kostenteilungsplan auseinandergesetzt. Der Auszug aus der Niederschrift ist als
Anlage beigefügt.
Hinsichtlich
der verkehrsberuhigenden Maßnahme am Feuerwehrgerätehaus
(FWGH) informiert Ortsbürgermeister Harald Schmitz über die Entscheidung der
Verbandsgemeinde Gerolstein, dass diese sich nicht an der Finanzierung zum
Erwerb des Grundstückes und die Anlegung der Parkflächen beteiligt. Begründet
wird diese Entscheidung damit, dass durch die Herstellung einer
verkehrsberuhigenden Maßnahme am FWGH Stellplätze wegfallen und neue geschaffen
werden sollen. Insgesamt würden hierdurch aber lediglich 5 Stellplätze
zusätzlich geschaffen. Diese stünden aber in keinem Verhältnis zu den
geschätzten Kosten von 80.000 Euro. Daher sieht die Verbandsgemeinde hiervon
ab.
Da für die
verkehrsberuhigende Maßnahme aber zwingend der Grunderwerb erforderlich ist,
könnte die Ortsgemeinde
die gesamte Fläche erwerben, um die verkehrsberuhigende Maßnahme am FWGH
umsetzen zu können. An dieser Stelle befindet sich neben dem FWGH auch die
Bäckereifiliale sowie die Post mit entsprechendem Fußgängerverkehr. Somit würde
die verkehrsberuhigende Maßnahme dort doppelt Sinn machen.
Die Ortsgemeinderatsmitglieder
diskutieren intensiv über die Notwendigkeit der verkehrsberuhigenden Maßnahme
vor dem FWGH. Daher lässt der Vorsitzende wie folgt darüber abstimmen: