Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 16

Beschluss:

 

 

Beschlussvorschlag 1:

Der Ortsgemeinderat beschließt, die verkehrsberuhigende Maßnahme am FWGH herstellen zu lassen.

 

Beschlussfassung: 12 Ja-Stimmen, 4 Nein-Stimmen.

 

 

Daraufhin erfolgt folgende Beschlussfassung:

 

Beschlussvorschlag 2:

 

Auf Empfehlung des Umwelt-, Bau- und Planungsausschusses beschließt der Ortsgemeinderat den vorgestellten Kostenteilungsplan unter nachstehenden Änderungen:

 

·         Die vorgesehene Elektro-Tankstelle im geplanten Parkplatz zwischen der Prümer Straße und der

Wirftstraße soll zugunsten eines regulären Stellplatzes entfallen

·         Die vorgesehene Treppenanlage zur Wirft mit einem Kostenpunkt von netto 34.000 € könnte zugunsten eines barrierefreien Zugangs zur Wirft entfallen, wenn diese Maßnahme im Rahmen Blau-Plus förderfähig ist. In diesem Falle würde diese Fläche aus der Planung LBM entfallen. Die Ortsgemeinde bemüht sich mit dem Büro Hömme um eine Gestaltungsplanung.

·         Die Gehwehanlagen entlang der Schwammertstraße sollten aus gestalterischen Gründen vollständig erneuert werden. Im Rahmen dieser Baumaßnahme sollten alle Möglichkeiten und Fördermittel ausgenutzt werden, die unmittelbar an der Schwammertstraße gelegenen Grundstücke mit Glasfaser zu versorgen

·         Die verkehrsberuhigende Maßnahme in Höhe FWGH wird befürwortet. Das Grundstück Flur 6, Flurstück 95/1 wird gemeinschaftlich von den Maßnahmenträgern und der Ortsgemeinde anteilig der Beanspruchung erworben. Die Flächen Flur 6, Flurstück 211/14 u. 209/2 werden von der Ortsgemeinde erworben. Die Vermessung der Grundstücke erfolgt mit der Straßenschlussvermessung.

·         Der Ortsgemeinde befürwortet eine weitere Möglichkeit zur Fußgängerquerung im Höhe FwGH.

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die erforderlichen Haushaltsansätze werden im Haushaltsplan für 2021 bereitgestellt.

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

Abstimmungsergebnis: 16 Ja-Stimmen

 

 


Sachverhalt:

 

In der letzten Sitzung des OG-Rates wurde bereits die Kostenaufteilung kurz seitens der Vertreter des LBM Gerolstein vorgestellt und angesprochen.

 

Der Umwelt-, Bau- und Planungsausschuss hat sich intensiv in seiner Sitzung am 09.09.2020 mit dem Kostenteilungsplan auseinandergesetzt. Der Auszug aus der Niederschrift ist als Anlage beigefügt.

 

Hinsichtlich der verkehrsberuhigenden Maßnahme am Feuerwehrgerätehaus (FWGH) informiert Ortsbürgermeister Harald Schmitz über die Entscheidung der Verbandsgemeinde Gerolstein, dass diese sich nicht an der Finanzierung zum Erwerb des Grundstückes und die Anlegung der Parkflächen beteiligt. Begründet wird diese Entscheidung damit, dass durch die Herstellung einer verkehrsberuhigenden Maßnahme am FWGH Stellplätze wegfallen und neue geschaffen werden sollen. Insgesamt würden hierdurch aber lediglich 5 Stellplätze zusätzlich geschaffen. Diese stünden aber in keinem Verhältnis zu den geschätzten Kosten von 80.000 Euro. Daher sieht die Verbandsgemeinde hiervon ab.

 

Da für die verkehrsberuhigende Maßnahme aber zwingend der Grunderwerb erforderlich ist, könnte die Ortsgemeinde die gesamte Fläche erwerben, um die verkehrsberuhigende Maßnahme am FWGH umsetzen zu können. An dieser Stelle befindet sich neben dem FWGH auch die Bäckereifiliale sowie die Post mit entsprechendem Fußgängerverkehr. Somit würde die verkehrsberuhigende Maßnahme dort doppelt Sinn machen.

 

Die Ortsgemeinderatsmitglieder diskutieren intensiv über die Notwendigkeit der verkehrsberuhigenden Maßnahme vor dem FWGH. Daher lässt der Vorsitzende wie folgt darüber abstimmen: