Beschluss: Beschlussfassung vertagt

Sachverhalt:

 

Auf Initiative des Landkreises Vulkaneifel wurden in der Umsetzung des Kreisklimaschutzkonzeptes verschiedene Modelle zur kreisweiten Umrüstung der Straßenbeleuchtungen auf LED geprüft.

 

Dabei wird jede Ortsgemeinde einzeln betrachtet, da unterschiedliche finanzielle Ausgangslagen bestehen sowie in Teilen bereits Umrüstungen auf LED-Technik erfolgt sind.

 

Im Rahmen der Vorprüfung wurden alle Alternativen geprüft -  wie z.B. Ausstieg aus den ehem. RWE-Verträgen mit Neuabschluss (Inanspruchnahme von Zuschüssen aus der Kommunalrichtlinie, Landeszuschüsse etc.) evtl. auch über einen kreisweiten Rahmenvertrag.

Weiterhin wurde z.B. auch mit der Energieversorgung Mittelrhein (EVM) verhandelt. Diese hat kein Interesse im Landkreis Vulkaneifel als Konkurrent anzutreten - außerdem müsste dann seitens EVM oder anderer potentieller Mitbewerber erheblich in Infrastruktur investiert werden.  Die bestehenden RWE-Verträge wurden inhaltlich durch den Landkreis überprüft. In den bestehenden laufenden Verträgen die seinerzeit fast flächendeckend - auf Empfehlung des Gemeinde- und Städtebundes geschlossen wurden - ist das Eigentum auf RWE / Innogy übertragen worden.

Es ist zwar eine Ausstiegsklausel enthalten, dann müssten die Ortsgemeinden jedoch die komplette Anlage zum Restwert zurückkaufen und dann auch noch weiterhin Netzentgelte zahlen. Eine Investition die sich die meisten Ortsgemeinden nicht leisten können.

Ziel der Verhandlungen auf Kreisebene mit Innogy war es daher, dass die Gemeinden von Beginn an - sofort nach der Umrüstung auch Einsparungen generieren die die Haushalte vor Ort entlasten.

Folgende Dinge wurden vereinbart:

1) Die Umrüstung kann im Rahmen der Wartung erfolgen (Reduzierung der Umrüstungskosten)


2) Wenn sich möglichst viele Gemeinden bei der kreisweiten Umrüstaktion beteiligen, können erhebliche Einsparungen durch einen Großeinkauf der Lampenmodule erzielt werden. Diese Einsparungen können sofort an die Kommunen weitergegeben werden.

 

c) Eine Öffnungsklausel wurde festgelegt, falls die Gemeinde die Energie für die Straßenbeleuchtung künftig evtl. selber produzieren möchte (z.B. Wind/PV mit entsprechender Speichertechnik).

 

Konkret liegt der Ortsgemeinde ein Angebot der Firma Innogy vom 18.09.2020 für die Gesamtkosten von 50.079,35 EUR mit der Amortisation in 8,06 Jahren vor. (Siehe Anlage)

 

Eine Umsetzung des Projekts ist laut Innogy im Jahr 2020 nicht mehr möglich. Eine weitere Ersparnis mit dem bis zum 31.12.2020 reduzierten Mehrwertsteuersatz scheidet damit aus.

Es gibt drei Formen der Finanzierung:
1.            Eigenmittel der Gemeinde
2.            Kommunalkredit
3.            Vorfinanzierung durch Innogy (verzinstes Contracting-Modell)

 

Für Densborn kommt nur die Variante 3 in Frage.

 

Diese Variante enthält jedoch Zinsen in Höhe von 5 % für die Gemeinde. Daher vertagt der Ortsgemeinderat den Beschluss über die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED.

 

Die Verwaltung wird jedoch gebeten, die Kosten in den Haushalt 2021 mit aufzunehmen, damit die Gemeinde kurzfristig die Umstellung in die Wege leiten kann.

 

Die Vertagung wurde einstimmig beschlossen.