Sitzung: 29.09.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11
Vorlage: 2-2510/20/07-019
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von
der während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 bzw im Rahmen der Behördenbeteiligung
nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Vorsitzende erläuterte
die einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag hierzu.
Unter Bezug auf die Stellungnahme der
SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom
27.07.2020 ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister im Rahmen der
haushaltsrechtlichen Bestimmungen, den Auftrag für die Erstellung eines
Bodengutachtens bzw. einer Entwässerungskonzeption an ein Planungsbüro zu
vergeben.
Nach Vorlage der entsprechenden
Unterlagen und Abklärung mit der SGD soll das Bauleitverfahren fortgeführt
werden.
Die
Abwägungsentscheidungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die
Abwägungen und Empfehlungen wurden nicht einzeln beschlossen, sondern insgesamt
zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt:
Der Ortsgemeinderat Densborn hat
in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem
Hahnenberg – 1. Änderung und Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren gemäß §
13 b BauGB beschlossen.
Der Planentwurf des Büros Böffgen,
Reutlingen, wurde in der Sitzung am 28.05.2020 gebilligt und die öffentliche
Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 13 BauGB beschlossen.
Der Planentwurf mit Begründung hat
in der Zeit vom 29.06.2020 bis 29.07.2020 zu jedermanns Einsicht während der
Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der
Auslegung wurden am 19.06.2020 mit dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, dass
Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht
fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den
Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben müssen.
Gleichzeitig sind die von der
Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 19.06.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme
aufgefordert worden.
Die jeweiligen Stellungnahmen sind
in der als Anlage beigefügten Übersicht ersichtlich.