Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat nimmt Kenntnis von der während der Offenlage nach § 3 Abs. 2 bzw im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen der Öffentlichkeit bzw. der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Der Vorsitzende erläuterte die einzelnen Stellungnahmen und den Abwägungsvorschlag hierzu.

 

Unter Bezug auf die Stellungnahme der SGD Nord, Regionalstelle Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Bodenschutz vom 27.07.2020 ermächtigt der Ortsgemeinderat den Ortsbürgermeister im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen, den Auftrag für die Erstellung eines Bodengutachtens bzw. einer Entwässerungskonzeption an ein Planungsbüro zu vergeben.

 

Nach Vorlage der entsprechenden Unterlagen und Abklärung mit der SGD soll das Bauleitverfahren fortgeführt werden.

 

Die Abwägungsentscheidungen sind der Niederschrift als Anlage beigefügt. Die Abwägungen und Empfehlungen wurden nicht einzeln beschlossen, sondern insgesamt zur Kenntnis genommen.


Sachverhalt:

 

Der Ortsgemeinderat Densborn hat in seiner Sitzung am 12.12.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Auf dem Hahnenberg – 1. Änderung und Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 b BauGB beschlossen.

 

Der Planentwurf des Büros Böffgen, Reutlingen, wurde in der Sitzung am 28.05.2020 gebilligt und die öffentliche Auslegung des Planentwurfes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m.  § 13 BauGB beschlossen.

 

Der Planentwurf mit Begründung hat in der Zeit vom 29.06.2020 bis 29.07.2020 zu jedermanns Einsicht während der Dienststunden im Rathaus Gerolstein öffentlich ausgelegen. Ort und Dauer der Auslegung wurden am 19.06.2020 mit dem Hinweis ortsüblich bekanntgemacht, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben müssen.

 

Gleichzeitig sind die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 19.06.2020 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

 

Die jeweiligen Stellungnahmen sind in der als Anlage beigefügten Übersicht ersichtlich.