Beschluss: zur Kenntnis genommen

Sachverhalt:

 

Frau Ilona Jakobs hat ihr Mandat als Ratsmitglied mit Wirkung zum 12. September 2020 niedergelegt, so dass ein*e Nachfolger*in einzuberufen ist. Bei einer Verhältniswahl sind die bisher nicht berufenen Bewerber entsprechend der innerhalb eines Wahlvorschlages auf sie entfallenden Stimmen als Nachfolger*in einzuberufen.

 

Herrn Adolf Göbels ist der nächste, bisher nicht berufene Bewerber der Wählergruppe „Bürger für Lissendorf e.V.“. Er wird zeitnah über die Einberufung in den Ortsgemeinderat Lissendorf informiert. Zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsunterlagen konnte uns somit noch keine Rückmeldung vorliegen.

 

Zu Beginn der heutigen Sitzung ist das das neue Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2 Gemeindeordnung (GemO) auf seine Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung ergeben, hinzuweisen:

„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.

Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.

§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche Vertretung handelt.“

 

Die Verpflichtung auf die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Ortsbürgermeister Rudolf Mathey per Handschlag.