Sachverhalt:
Frau Ilona Jakobs hat ihr Mandat als Ratsmitglied mit
Wirkung zum 12. September 2020 niedergelegt, so dass ein*e Nachfolger*in
einzuberufen ist. Bei einer Verhältniswahl sind die bisher nicht berufenen
Bewerber entsprechend der innerhalb eines Wahlvorschlages auf sie entfallenden
Stimmen als Nachfolger*in einzuberufen.
Herrn Adolf Göbels ist der nächste, bisher nicht berufene
Bewerber der Wählergruppe „Bürger für Lissendorf e.V.“. Er wird zeitnah über
die Einberufung in den Ortsgemeinderat Lissendorf informiert. Zum Zeitpunkt der
Erstellung der Sitzungsunterlagen konnte uns somit noch keine Rückmeldung vorliegen.
Zu Beginn der
heutigen Sitzung ist das das neue Ratsmitglied gemäß § 30 Abs. 2
Gemeindeordnung (GemO) auf seine Pflichten, die sich aus der Gemeindeordnung
ergeben, hinzuweisen:
„Nach § 30 Abs. 1 der Gemeindeordnung haben Sie als
Ratsmitglied Ihr Amt unentgeltlich nach freier, nur durch die Rücksicht auf das
Gemeinwohl bestimmter Gewissensüberzeugung auszuüben. Sie sind an Weisungen und
Aufträge Ihrer Wähler nicht gebunden.
Sie sind zur Verschwiegenheit verpflichtet über
Angelegenheiten, die dem Datenschutz unterliegen oder die in nichtöffentlicher
Sitzung des Rates oder der Ausschüsse beraten werden. Diese Schweigepflicht
ergibt sich aus § 20 Abs. 1 der Gemeindeordnung.
§ 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung verpflichtet die
Ratsmitglieder zu einer besonderen Treuepflicht gegenüber der Gemeinde. Dies
bedeutet, dass Ratsmitglieder Ansprüche oder Interessen Dritter gegenüber der Ortsgemeinde
nicht vertreten dürfen, es sei denn, dass es sich um eine gesetzliche
Vertretung handelt.“
Die Verpflichtung auf
die genannten Vorschriften der Gemeindeordnung erfolgt durch Ortsbürgermeister
Rudolf Mathey per Handschlag.