Beschluss:
Der Gemeinderat Pelm stimmt der
geplanten Aufstellung eines Telekom Mobilfunkturmes grundsätzlich zu, jedoch
nicht der Aufstellung auf dem vorgeschlagenen Standort (Gemarkung Pelm, Flur
18, Parzelle 364/2) in der geplanten Dimension.
Der Ortsbürgermeister wird gebeten,
den Netzbetreiber mit der Suche nach einem anderen geeigneteren Standort zu
beauftragen, der weiter entfernt von der örtlichen Bebauung liegt.
Sachverhalt:
Die
Deutsche Telekom plant zur Gewährleistung einer sicheren Funkversorgung
(D1-Netz) der Ortsgemeinde sowie der Bahnlinie die Aufstellung eines
Funkturmes.
Als
besten Standort hat sich, nach Abwägung mehrerer Optionen, das Grundstück Flur 18,
Parzelle 364/2 in der direkten Nähe des Wasserhochbehälters erwiesen. Die
Parzelle 364/2 und die benachbarten Parzellen (rechts und links der Parzelle)
befinden sich in Eigentum der Ortsgemeinde. Der geplante Funkturm soll nach
Berechnungen der Telekom ein ca. 50 m hoher Schleuderbetonmast werden. Die
Ausführung als Gittermast sollte aus optischen Gründen ausgeschlossen werden.
Für
die Bauausführung ist eine geringfügige Verschiebung und Verbreiterung des
Anfahrtsweges notwendig. Der z. Zt. ausgefahrene Weg wird nach Beendigung der
Arbeiten saniert. Für die Aufstellung des Mastes zahlt die Telekom eine
monatliche Gebühr. Der Bauherr wird die Zustimmung der Träger öffentlicher
Belange, wie DLR, Naturschutz usw. einholen.
Der Rat begrüßt die Bestrebungen einer
besseren Versorgung der Gemeinde mit Mobilfunk, bringt aber große Bedenken in
Bezug auf den Standort vor. Der Turm in unmittelbarer Nähe der bestehenden und
geplanten Bebauung wirkt sich nachteilig auf evtl. Grundstücksverkäufe aus. Die
Dimension des Funkturms wirkt sich sehr nachteilig auf das Ortsbild aus. Es
gibt Bedenken wegen möglicher gesundheitlicher Schädigungen infolge der
Strahlung.
Zurzeit bestehen Planungen zur
Erneuerung des Funkturms auf Seiderath, Gemarkung Berlingen, in unmittelbarer
Nähe zu Pelm. Dieser Standort hat sich
schon bei der Versorgung zum Fernsehempfang als idealer Standort bewährt und
wurde bereits in Vorgesprächen mit dem Ortsbürgermeister bevorzugt und sollte
erneut geprüft werden. Der Standort ist unumstritten und würde bei weniger
Aufwand die Ortsgemeinde und Bahnstrecke abdecken.