Sitzung: 01.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 1-3076/20/29-028
Der
Ortsgemeinderat genehmigt die Annahme nachfolgender Zuwendungen:
Art der Zuwendung |
Zuwendungsgeber |
Umfang der Zuwendung |
Zuwendungszweck |
Sonstige Beziehungen
zum Zuwendungsgeber |
Geldspende 16.09.2020 |
Firma Rheinkalk GmbH, Wülfrath |
3.000,00 € |
Förderung Jugendarbeit |
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Geldspende 11.08.2020 |
Anonym |
200,00 € |
Unterstützung des Dorflebens |
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Sachverhalt:
Die
Annahme und Einwerbung von Sponsoringleistungen, Spenden, Schenkungen und
ähnlichen Zuwendungen bedarf nach § 94 Absatz 3 GemO der Genehmigung durch den
Gemeinderat, wobei die genannte Vorschrift erst dann Anwendung findet, wenn die
Zuwendung im Einzelfall eine Wertgrenze von 100 € übersteigt.
Zur
Wahrung des Transparenzgebotes erfolgt die Beratung über die Genehmigung
solcher Zuwendungen grundsätzlich in öffentlicher Sitzung, es sei denn, dass
der Geber aus berechtigtem Interesse um vertrauliche Behandlung seines Namens
gebeten hat.