Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 9

Beschluss:

 

Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit dem Vorschlag einverstanden, die zusätzliche Fläche in Verlängerung des Baugebietes Walsweiler für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zu melden.


Sachverhalt:

 

Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:

Es wird auf die Bestimmungen des § 22 Gemeindeordnung hingewiesen.

 

Die Verbandsgemeinde Gerolstein ist nach dem Fusionsgesetz verpflichtet, bis zum 01.01.2026 einen rechtgültigen Flächennutzungsplan aufzustellen.

 

Um den Ortsgemeinden bei der Ausweisung neuer Baugebiete entgegen zu kommen, wird parallel zur Gesamtfortschreibung eine Teilfortschreibung für die Ausweisung neuer Baugebiete durchgeführt, da die Teilfortschreibung zeitlich nicht so aufwendig ist, wie eine Gesamtfortschreibung.

 

Im noch gültigen Flächennutzungsplan der alten VG Gerolstein sind für die Ortslage Pelm noch zwei Bereiche als Bauerwartungsland ausgewiesen:

 

Erweiterung Baugebiet Walsweiler

 

 


 

Erweiterungsfläche Grundacker

 

 

Da der Flächennutzungsplan eine Laufzeit von 15 – 20 Jahren hat wird vorgeschlagen, neben den beiden vorgenannten Flächen in Anlehnung an die Erweiterungsfläche Walsweiler folgende Fläche für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zu melden: