Sitzung: 01.10.2020 Ortsgemeinderat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 9
Vorlage: 2-2478/20/29-026
Beschluss:
Der Ortsgemeinderat erklärt sich mit
dem Vorschlag einverstanden, die zusätzliche Fläche in Verlängerung des
Baugebietes Walsweiler für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zu
melden.
Sachverhalt:
Sonderinteresse/Ruhen des Stimmrechts:
Es wird auf die Bestimmungen des § 22
Gemeindeordnung hingewiesen.
Die Verbandsgemeinde Gerolstein
ist nach dem Fusionsgesetz verpflichtet, bis zum 01.01.2026 einen rechtgültigen
Flächennutzungsplan aufzustellen.
Um den Ortsgemeinden bei der
Ausweisung neuer Baugebiete entgegen zu kommen, wird parallel zur Gesamtfortschreibung
eine Teilfortschreibung für die Ausweisung neuer Baugebiete durchgeführt, da
die Teilfortschreibung zeitlich nicht so aufwendig ist, wie eine
Gesamtfortschreibung.
Im noch gültigen
Flächennutzungsplan der alten VG Gerolstein sind für die Ortslage Pelm noch
zwei Bereiche als Bauerwartungsland ausgewiesen:
Erweiterung Baugebiet Walsweiler
Erweiterungsfläche Grundacker
Da der Flächennutzungsplan eine
Laufzeit von 15 – 20 Jahren hat wird vorgeschlagen, neben den beiden
vorgenannten Flächen in Anlehnung an die Erweiterungsfläche Walsweiler folgende
Fläche für die Teilfortschreibung des Flächennutzungsplanes zu melden: