Sitzung: 27.10.2020 Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport
Beschluss: keine Abstimmung
Vorlage: 3-0169/19/01-238
Sachverhalt:
Mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für
Generationen, Soziales, Kultur und Sport des Verbandsgemeinderates am
27.10.2020 wurden bereits die zwei eingereichten Konzeptvorschläge der
SPD-Fraktion sowie der Fraktionen CDU/FWG/Bündnis 90-Grüne versandt.
Beide
Konzeptvorschläge haben die gleichen Ziele, wie z.B. den Jugendlichen die
Teilhabe an den politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen, folgende
wesentliche Unterschiede sind jedoch festzustellen.
Zudem
ist die Empfehlung der Verwaltung aufgeführt:
|
SPD |
CDU, FWG, Bündnis 90
/ Die Grünen |
Vorschlag
der Verwaltung: |
Anzahl der
Mitglieder |
20 |
21 |
18 |
Amtszeit |
Legislaturperiode des Verbandsgemeinderates |
2 Jahre |
3 Jahre |
Zusammensetzung
/ Wahl |
nach der Sitzverteilung im VG-Rat auf Vorschlag der
Fraktionen erfolgt die Meldung der Besetzung im Wechsel |
Mehrheitswahl durch 12- bis 18-jährige |
nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit einem
Wahlvorschlag / die Wahl erfolgt im Wege der Briefwahl |
angesprochene
Altersklasse |
14- bis 26-jährige können berufen werden, die ihren
Haupt- oder Nebenwohnsitz in der VG haben |
12- bis 18-jährige können gewählt werden, die ihren
Hauptwohnsitz in der VG haben |
14- bis 21-jährige können gewählt werden, die ihren
Haupt- oder Nebenwohnsitz in der VG haben |
Anzahl der
Sitzungen |
4 bis 6 im Jahr |
ca. 5 Sitzungen |
nach Bedarf, möglichst jedoch einmal im Quartal |
Politischer
Status |
Ausschuss oder Arbeitsgruppe, mit der Aufgabe,
Empfehlungen und Vorschläge an den Rat und Ausschüsse weiterzugeben |
gewählte Interessenvertretung, die an den Rat bzw.
Ausschüsse Empfehlungen, Anregungen, Stellungnahmen abgeben kann; ebenso kann
sie Anträge zur Beschlussfassung vorlegen; Anträge sowie Informationen bei
VGV |
|
Finanzielle
Kompetenzen |
Keine Angabe |
8.000 € / Jahr als selbstverwaltetes Budget |
|
Personeller
und sachlicher Aufwand
für die Verwaltung |
gering |
Einrichtung einer „Geschäftsstelle“; Unterstützung durch (externe) pädagogische Begleitung (in
einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ?) |
Grundsätzliche Selbstverwaltung durch die Jugendlichen;
Unterstützung durch eine „Geschäftsstelle“ in der Verwaltung sowie durch die
regionale Jugendpflege |
Von
Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, entsprechend der Beschlusslage des
Ausschusses vom 18.06.2019, die für die Jugendarbeit auf VG-Ebene zuständigen
Mitarbeiter/innen mit in die Konzeptentwicklung für ein Jugendparlament und
dessen Umsetzung einzubeziehen.
Vorschlag
der Verwaltung:
In
Anlehnung der Mitgliederzahl der Ausschüsse der Verbandsgemeinde Gerolstein
wird eine Ausschussgröße von 18 Mitgliedern empfohlen. Die Wahlperiode soll 3
Jahre betragen. Bewerber für eine Mitgliedschaft im Jugendparlament können über
eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, Aushang in den Schulen der
Verbandsgemeinde, Presseaufrufe bzw. Veröffentlichung im Internet / Facebook
geworben werden.
Die
Mitglieder der Jugendvertretung werden nach Grundsätzen der Mehrheitswahl mit
einem Wahlvorschlag in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und
freier Wahl gewählt. Wahlberechtigt ist jede Person, die am Tage der Wahl das
14. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und in der
Verbandsgemeinde Gerolstein gemeldet ist (Haupt- und Nebenwohnsitz). Studenten,
welche sich in Ihrer Heimat kommunalpolitisch engagieren wollen, finden somit
Berücksichtigung. Die Heimatverbundenheit wird dadurch gestärkt.
Die
Mitglieder der Jugendvertretung werden im Wege der Briefwahl gewählt. Alle
Wahlberechtigten erhalten somit frühzeitig einen Stimmzettel mit Wahlumschlag,
der bis spätestens zum Wahltag, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung
zugestellt sein muss.
Bürgermeister
Hans Peter Böffgen informiert von seinem heutigen Besuch bei der VGV Arzfeld,
die bereits seit 2012 ein Jugendparlament eingerichtet haben. Der dortige
Bürgermeister Andreas Kruppert berichtete von den guten Erfahrungen. Um auch
Studenten zu gewinnen, wird bei der Wahlberechtigung/Wählbarkeit auf den Haupt-
und Nebenwohnsitz abgestellt. In der Regel verbleiben einige Mitglieder mehr
als eine Amtszeit im Gremium und können auch für neue Mitglieder werben;
außerdem ist so eine gewisse Kontinuität zu verzeichnen. U.a. werden Fahrten
organisiert, die z.B. nach Berlin zum Bundestag führen. Die nächste
(Brief-)Wahl findet im nächsten Jahr statt und wird mit der Landtagswahl am 14.
März 2021 verknüpft. Ziel von Bürgermeister Hans Peter Böffgen ist es, bis zum
31.12.2020 einen Wahlvorschlag zusammenzustellen und auch zur Landtagswahl die
Wahl des Jugendparlamentes in Form einer Mehrheitswahl mit Wahlvorschlag
durchzuführen. Nach Abfrage beim Einwohnermeldeamt sind in der VG Gerolstein im
Alter von 14 – 21 rd. 2.100 Personen wohnhaft.
Die
beiden vorliegenden Konzeptvorschläge der Fraktionen werden dem Ausschuss
vorgestellt.
Ausschussmitglied
Nils Böffgen als Vertreter der SPD-Fraktion begrüßt den Vorschlag der
Verwaltung, der Aspekte beider Fraktions-Konzeptvorschläge vereint. Insbesondere
die Tatsache, dass auch der Nebenwohnsitz zur Wahlberechtigung bzw. Wählbarkeit
berechtigt und somit Studenten, die lediglich einen Nebenwohnsitz in der VG
Gerolstein haben, integriert sind, wird positiv aufgenommen. Aufgrund dessen
zieht er den Antrag der SPD zurück und stellt einen Änderungsantrag zum
Vorschlag der Verwaltung auf Erhöhung der Anzahl der Mitglieder auf 20
Personen.
Ausschussmitglied
Klaus Schildgen als Vertreter der CDU-Fraktion und Sprecher des gemeinsamen
Vorschlags der CDU/FWG/Bündnis 90 – Die Grünen plädiert insbesondere dafür,
dass Parteien keine Rolle spielen. Darüber hinaus ist die Begleitung des
Jugendparlamentes durch eine pädagogische Fachkraft von Wichtigkeit. Er
plädiert für die Bildung eines Arbeitskreises, dem aus jeder Fraktion ein
Vertreter angehören soll. Aus seiner Sicht kann in der heutigen
Ausschusssitzung keine Einigung zu verschiedenen Eckpunkten erzielt werden.
In
der nachfolgenden Beratung wird insbesondere die angesprochene Altersklasse
diskutiert, die in den Vorschlägen von 12 – 14 Jahren und 18 – 24 Jahren
variieren. Es wird ersichtlich, dass es Für und Wider für die
Altersbeschränkungen gibt. In den Gymnasien wird beispielsweise das Fach
Sozialkunde erst ab der 9. Klasse (ca. 14 Jahre) unterrichtet; in der Grund-
und Realschule Plus gibt es bereits ab der 5. Klasse ein
Gemeinschaftskundefach, welches Sozialkunde beinhaltet. Für das 18. Lebensjahr
spricht, dass ab dann die Personen nach dem Wahlrecht wahlberechtigt sind und
in anderer Form politisch mitwirken können. Bei einer Amtszeit von drei Jahren
würden Personen, die bei der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Ende
der Amtszeit das 21. Lebensjahr vollendet haben; insofern würde die
Altersklasse indirekt auf diese Weise ausgedehnt werden. Auch die Tatsache,
dass ältere Jugendliche oftmals andere Interessen verfolgen, spricht für die
Beschränkung der Wählbarkeit auf das 18. Lebensjahr. Andererseits ist die
Lebenserfahrung evtl. älterer Jugendlicher und eine Durchmischung des
Parlamentes von Vorteil.
Unter
dem Aspekt der Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft wird angesprochen,
dass die eingestellte Jugendpflegerin, die für diese Tätigkeit nur eine
0,5-Stelle hat, aus zeitlichen Gründen keinesfalls das Jugendparlament
begleiten kann. Ggfs. hat Lehrpersonal der Schulen Interesse, die Jugendlichen
zu unterstützen.
Es
wird darauf hingewiesen, dass viele Jugendliche nicht über die Schulen, die in
der VG Gerolstein ansässig sind, erreichbar sind. Den Schulen wird insgesamt
eine große Rolle zur Motivierung der Jugendlichen zugesprochen.
Carina
Möller, Schulleiterin der GRS+ Jünkerath, erläutert, dass durch die Änderung
des Schulgesetzes bereits in der Grundschule Wahlen von Schülervertretungen
stattfinden, so dass bereits in diesen Altersklassen die Kinder an Wahlen
herangeführt werden sollen. Die Wahl des Jugendparlamentes an einem „richtigen“
Wahltag durchzuführen und die Jugendlichen in der Form an das Wahlumfeld
heranzuführen, hält sie für sehr lehrreich. Im Hinblick auf die wichtige Rolle
der Schulen kann in der Schulträgerausschusssitzung am 03.11.2020 über die
geplante Einrichtung eines Jugendparlamentes berichtet werden.
Der
Ausschuss spricht sich für die Bildung eines Arbeitskreises aus. Um die
Eckpunkte für die Erstellung eines Satzungsentwurfs „Einrichtung eines
Jugendparlaments in der Verbandsgemeinde Gerolstein“ (u.a. Anzahl der
Mitglieder, Amtszeit, Zusammensetzung / Wahl, angesprochene Altersklasse,
Sitzungsgeld) vorzubereiten, wird der Arbeitskreis - bestehend aus folgenden
Personen -
• Klaus Schildgen, CDU
• Nils Böffgen, SPD
• Walfriede Kasel, FWG
• Resi Schmitz, Grüne
• Guido Häp, FDP
sich
am 24.11.2020 mit der Verwaltung treffen.
Finanzielle Auswirkungen:
Die
voraussichtlichen Kosten für die Durchführung einer Wahl (2.000 Wahlberechtigte)
belaufen sich auf ca. 5.700 Euro. Zusätzliche laufende Kosten innerhalb der
Wahlperiode können nicht beziffert werden.
Sofern
finanzielle Kompetenzen beschlossen werden, sind diese im Haushalt der
Verbandsgemeinde Gerolstein zu berücksichtigen.