Sachverhalt:

 

Mit der Einladung zur Sitzung des Ausschusses für Generationen, Soziales, Kultur und Sport des Verbandsgemeinderates am 27.10.2020 wurden bereits die zwei eingereichten Konzeptvorschläge der SPD-Fraktion sowie der Fraktionen CDU/FWG/Bündnis 90-Grüne versandt.

 

Beide Konzeptvorschläge haben die gleichen Ziele, wie z.B. den Jugendlichen die Teilhabe an den politischen Entscheidungsprozessen zu ermöglichen, folgende wesentliche Unterschiede sind jedoch festzustellen.

 

Zudem ist die Empfehlung der Verwaltung aufgeführt:

 

 

SPD

CDU, FWG,

Bündnis 90 / Die Grünen

Vorschlag der

Verwaltung:

Anzahl der Mitglieder

20

21

18

Amtszeit

Legislaturperiode des Verbandsgemeinderates

2 Jahre

3 Jahre

Zusammensetzung / Wahl

nach der Sitzverteilung im VG-Rat auf Vorschlag der Fraktionen erfolgt die Meldung der Besetzung im Wechsel

Mehrheitswahl

durch 12- bis 18-jährige

 

nach den Grundsätzen der Mehrheitswahl mit einem Wahlvorschlag / die Wahl erfolgt im Wege der Briefwahl

angesprochene Altersklasse

14- bis 26-jährige können berufen werden, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der VG haben

12- bis 18-jährige können gewählt werden, die ihren Hauptwohnsitz in der VG haben

 

14- bis 21-jährige können gewählt werden, die ihren Haupt- oder Nebenwohnsitz in der VG haben

Anzahl der Sitzungen

4 bis 6 im Jahr

ca. 5 Sitzungen

nach Bedarf, möglichst jedoch einmal im Quartal

Politischer Status

Ausschuss oder Arbeitsgruppe, mit der Aufgabe, Empfehlungen und Vorschläge an den Rat und Ausschüsse weiterzugeben

gewählte Interessenvertretung, die an den Rat bzw. Ausschüsse Empfehlungen, Anregungen, Stellungnahmen abgeben kann; ebenso kann sie Anträge zur Beschlussfassung vorlegen; Anträge sowie Informationen bei VGV

 

Finanzielle Kompetenzen

 

Keine Angabe

8.000 € / Jahr als selbstverwaltetes Budget

 

Personeller und sachlicher

Aufwand für die Verwaltung

gering

Einrichtung einer „Geschäftsstelle“;

Unterstützung durch (externe) pädagogische Begleitung (in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ?)

Grundsätzliche Selbstverwaltung durch die Jugendlichen; Unterstützung durch eine „Geschäftsstelle“ in der Verwaltung sowie durch die regionale Jugendpflege

 

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, entsprechend der Beschlusslage des Ausschusses vom 18.06.2019, die für die Jugendarbeit auf VG-Ebene zuständigen Mitarbeiter/innen mit in die Konzeptentwicklung für ein Jugendparlament und dessen Umsetzung einzubeziehen.

 

Vorschlag der Verwaltung:

 

In Anlehnung der Mitgliederzahl der Ausschüsse der Verbandsgemeinde Gerolstein wird eine Ausschussgröße von 18 Mitgliedern empfohlen. Die Wahlperiode soll 3 Jahre betragen. Bewerber für eine Mitgliedschaft im Jugendparlament können über eine Veröffentlichung im Mitteilungsblatt, Aushang in den Schulen der Verbandsgemeinde, Presseaufrufe bzw. Veröffentlichung im Internet / Facebook geworben werden.

 

Die Mitglieder der Jugendvertretung werden nach Grundsätzen der Mehrheitswahl mit einem Wahlvorschlag in allgemeiner, gleicher, geheimer, unmittelbarer und freier Wahl gewählt. Wahlberechtigt ist jede Person, die am Tage der Wahl das 14. Lebensjahr, aber noch nicht das 21. Lebensjahr vollendet hat und in der Verbandsgemeinde Gerolstein gemeldet ist (Haupt- und Nebenwohnsitz). Studenten, welche sich in Ihrer Heimat kommunalpolitisch engagieren wollen, finden somit Berücksichtigung. Die Heimatverbundenheit wird dadurch gestärkt.

 

Die Mitglieder der Jugendvertretung werden im Wege der Briefwahl gewählt. Alle Wahlberechtigten erhalten somit frühzeitig einen Stimmzettel mit Wahlumschlag, der bis spätestens zum Wahltag, 12:00 Uhr, bei der Verbandsgemeindeverwaltung zugestellt sein muss.

 

 

Bürgermeister Hans Peter Böffgen informiert von seinem heutigen Besuch bei der VGV Arzfeld, die bereits seit 2012 ein Jugendparlament eingerichtet haben. Der dortige Bürgermeister Andreas Kruppert berichtete von den guten Erfahrungen. Um auch Studenten zu gewinnen, wird bei der Wahlberechtigung/Wählbarkeit auf den Haupt- und Nebenwohnsitz abgestellt. In der Regel verbleiben einige Mitglieder mehr als eine Amtszeit im Gremium und können auch für neue Mitglieder werben; außerdem ist so eine gewisse Kontinuität zu verzeichnen. U.a. werden Fahrten organisiert, die z.B. nach Berlin zum Bundestag führen. Die nächste (Brief-)Wahl findet im nächsten Jahr statt und wird mit der Landtagswahl am 14. März 2021 verknüpft. Ziel von Bürgermeister Hans Peter Böffgen ist es, bis zum 31.12.2020 einen Wahlvorschlag zusammenzustellen und auch zur Landtagswahl die Wahl des Jugendparlamentes in Form einer Mehrheitswahl mit Wahlvorschlag durchzuführen. Nach Abfrage beim Einwohnermeldeamt sind in der VG Gerolstein im Alter von 14 – 21 rd. 2.100 Personen wohnhaft.

 

Die beiden vorliegenden Konzeptvorschläge der Fraktionen werden dem Ausschuss vorgestellt.

 

Ausschussmitglied Nils Böffgen als Vertreter der SPD-Fraktion begrüßt den Vorschlag der Verwaltung, der Aspekte beider Fraktions-Konzeptvorschläge vereint. Insbesondere die Tatsache, dass auch der Nebenwohnsitz zur Wahlberechtigung bzw. Wählbarkeit berechtigt und somit Studenten, die lediglich einen Nebenwohnsitz in der VG Gerolstein haben, integriert sind, wird positiv aufgenommen. Aufgrund dessen zieht er den Antrag der SPD zurück und stellt einen Änderungsantrag zum Vorschlag der Verwaltung auf Erhöhung der Anzahl der Mitglieder auf 20 Personen.

 

Ausschussmitglied Klaus Schildgen als Vertreter der CDU-Fraktion und Sprecher des gemeinsamen Vorschlags der CDU/FWG/Bündnis 90 – Die Grünen plädiert insbesondere dafür, dass Parteien keine Rolle spielen. Darüber hinaus ist die Begleitung des Jugendparlamentes durch eine pädagogische Fachkraft von Wichtigkeit. Er plädiert für die Bildung eines Arbeitskreises, dem aus jeder Fraktion ein Vertreter angehören soll. Aus seiner Sicht kann in der heutigen Ausschusssitzung keine Einigung zu verschiedenen Eckpunkten erzielt werden.

 

In der nachfolgenden Beratung wird insbesondere die angesprochene Altersklasse diskutiert, die in den Vorschlägen von 12 – 14 Jahren und 18 – 24 Jahren variieren. Es wird ersichtlich, dass es Für und Wider für die Altersbeschränkungen gibt. In den Gymnasien wird beispielsweise das Fach Sozialkunde erst ab der 9. Klasse (ca. 14 Jahre) unterrichtet; in der Grund- und Realschule Plus gibt es bereits ab der 5. Klasse ein Gemeinschaftskundefach, welches Sozialkunde beinhaltet. Für das 18. Lebensjahr spricht, dass ab dann die Personen nach dem Wahlrecht wahlberechtigt sind und in anderer Form politisch mitwirken können. Bei einer Amtszeit von drei Jahren würden Personen, die bei der Wahl das 18. Lebensjahr vollendet haben, am Ende der Amtszeit das 21. Lebensjahr vollendet haben; insofern würde die Altersklasse indirekt auf diese Weise ausgedehnt werden. Auch die Tatsache, dass ältere Jugendliche oftmals andere Interessen verfolgen, spricht für die Beschränkung der Wählbarkeit auf das 18. Lebensjahr. Andererseits ist die Lebenserfahrung evtl. älterer Jugendlicher und eine Durchmischung des Parlamentes von Vorteil.

 

Unter dem Aspekt der Begleitung durch eine pädagogische Fachkraft wird angesprochen, dass die eingestellte Jugendpflegerin, die für diese Tätigkeit nur eine 0,5-Stelle hat, aus zeitlichen Gründen keinesfalls das Jugendparlament begleiten kann. Ggfs. hat Lehrpersonal der Schulen Interesse, die Jugendlichen zu unterstützen.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass viele Jugendliche nicht über die Schulen, die in der VG Gerolstein ansässig sind, erreichbar sind. Den Schulen wird insgesamt eine große Rolle zur Motivierung der Jugendlichen zugesprochen.

 

Carina Möller, Schulleiterin der GRS+ Jünkerath, erläutert, dass durch die Änderung des Schulgesetzes bereits in der Grundschule Wahlen von Schülervertretungen stattfinden, so dass bereits in diesen Altersklassen die Kinder an Wahlen herangeführt werden sollen. Die Wahl des Jugendparlamentes an einem „richtigen“ Wahltag durchzuführen und die Jugendlichen in der Form an das Wahlumfeld heranzuführen, hält sie für sehr lehrreich. Im Hinblick auf die wichtige Rolle der Schulen kann in der Schulträgerausschusssitzung am 03.11.2020 über die geplante Einrichtung eines Jugendparlamentes berichtet werden.

 

Der Ausschuss spricht sich für die Bildung eines Arbeitskreises aus. Um die Eckpunkte für die Erstellung eines Satzungsentwurfs „Einrichtung eines Jugendparlaments in der Verbandsgemeinde Gerolstein“ (u.a. Anzahl der Mitglieder, Amtszeit, Zusammensetzung / Wahl, angesprochene Altersklasse, Sitzungsgeld) vorzubereiten, wird der Arbeitskreis - bestehend aus folgenden Personen -

 

             Klaus Schildgen, CDU

             Nils Böffgen, SPD

             Walfriede Kasel, FWG

             Resi Schmitz, Grüne

             Guido Häp, FDP

 

sich am 24.11.2020 mit der Verwaltung treffen.

 

Finanzielle Auswirkungen:

 

Die voraussichtlichen Kosten für die Durchführung einer Wahl (2.000 Wahlberechtigte) belaufen sich auf ca. 5.700 Euro. Zusätzliche laufende Kosten innerhalb der Wahlperiode können nicht beziffert werden.

 

Sofern finanzielle Kompetenzen beschlossen werden, sind diese im Haushalt der Verbandsgemeinde Gerolstein zu berücksichtigen.