Sitzung: 27.10.2020 Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport
Beschluss: keine Abstimmung
Vorlage: 3-0153/19/01-178
Sachverhalt:
In
der fusionierten Verbandsgemeinde Gerolstein sollte der Seniorenarbeit ein
höherer Stellenwert eingeräumt werden, als dies in den früheren, kleineren Einheiten
möglich war. Der VG-Rat hat die Bedeutung der Arbeit für die unterschiedlichen
Generationen bereits durch die Bildung eines Ausschusses für „Generationen,
Soziales, Kultur und Sport“ hervorgehoben.
Damit
die Belange wichtiger gesellschaftlicher Gruppen in der Kommunalpolitik bzw. in
der Verwaltungsarbeit Berücksichtigung finden, können Gemeinden /
Verbandsgemeinden auf Grundlage von § 56 a GemO entsprechende „Beiräte“
einsetzen.
Es handelt sich hierbei um keine Verpflichtung. Voraussetzung für
die Neugründung ist der Erlass einer Satzung über die Bildung eines
Seniorenbeirates.
Auszug §56 a
GemO:
(1)
In einer
Gemeinde können aufgrund einer Satzung Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame
Gruppen, insbesondere ein Beirat für ältere Menschen und ein Beirat für
behinderte Menschen eingerichtet werden. In der Satzung ist im Rahmen der
Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde das Nähere über die Beiräte,
insbesondere über deren Aufgaben, deren Bildung, ihre Mitglieder und den
Vorsitz zu regeln. Soweit der Gemeinderat nichts anderes bestimmt, gelten für
die Beiräte die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats
entsprechend.
(2)
Die Beiräte
können über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihnen
vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den
Organen der Gemeinde können sie sich hierzu äußern, soweit
Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind.
(3)
Auf Antrag
eines Beirats hat der Bürgermeister Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 2
Satz 2 dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die
Geschäftsordnung des Gemeinderates soll bestimmen, in welcher Form Mitglieder
der Beiräte im Rahmen ihrer Aufgaben an Sitzungen des Gemeinderats und seiner
Ausschüsse teilnehmen.
Zielsetzung
und Aufgaben:
·
Mitwirkung
bei kommunalpolitischen Entwicklungs- und Gestaltungsprozessen
·
Interessenvertretung
der Seniorinnen und Senioren
·
Beratungsfunktion
·
Anregungen
und Empfehlungen an Behörden und Verbände zu Gunsten älterer Mitbürger
·
Förderung
Erfahrungsaustausch, Meinungsbildung und Koordinierung von Maßnahmen, die
ältere Bürger betreffen
·
Aktive
Gestaltung und Förderung des Gemeinwesens
·
Dialog suchen
mit den anderen Generationen
Bildung:
·
Angesprochen
sollten alle Menschen über 60 Jahre sein
·
Gewählt
werden sollen vorwiegend Einwohnerinnen und Einwohner über 60 Jahre
·
Evtl. noch
Mitarbeiter von Kirchen, Sozialverbänden pp.
·
Über das
Wahlverfahren entscheidet die betroffene Gebietskörperschaft
Notwendige
Rahmenbedingungen:
Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organen der
Gebietskörperschaft und dem Beirat ist unerlässlich. Es empfiehlt sich, einen
Vertreter der Verwaltung beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirats
teilnehmen zu lassen. Umgekehrt sollte der Seniorenbeirat zu relevanten Themen
vom Rat/Ausschuss/Bürgermeister gehört werden und frühzeitig über die Planungen
und anstehende kommunalpolitische Entscheidungen, die das Leben älterer
Menschen betreffen, unterrichtet werden (§ 35 Abs. 2 GemO).
Der Seniorenbeirat arbeitet ehrenamtlich und erwartet keine Entschädigung.
Benötigt wird jedoch die Bereitstellung von geeigneten Räumen und notwendigen
Mitteln für die Organisation der Arbeit.
Dies kann dadurch erfolgen, dass die Verwaltung Schreib- und
Kopiermöglichkeiten sowie einen E-Mail-Anschluss zur Verfügung stellt.
Es
wird im Ausschuss die Frage diskutiert, ob Menschen mit Beeinträchtigung in den
zukünftigen Seniorenbeirat vor dem Hintergrund eingeschlossen werden sollen,
dass es sicherlich oftmals gleichartige Aspekte zu besprechen gibt. Dem wird
entgegengehalten, dass auch Menschen anderer Altersgruppen (z.B. Kinder und
Jugendliche) Handicaps haben und insofern ein eigener Beirat/Beauftragter
erforderlich sei.
Der
„Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport“ begrüßt die
Einrichtung eines Seniorenbeirates auf der Ebene der Verbandsgemeinde. Es soll
ein Aufruf über die geplante Neueinrichtung geschaltet werden, mit dem Ziel,
Bürgerinnen und Bürger für die Mitarbeit zu gewinnen; es wird keine
Altersbeschränkung vorgegeben. Die Fraktionen werden ebenfalls gebeten,
geeignete Personen gezielt anzusprechen. Über den Rücklauf auf die
Ausschreibung sollen die Fraktionen informiert werden. Sodann wird in
Zusammenarbeit mit den gewonnenen Personen eine Satzung entworfen werden.
Im
zweiten Schritt möchte man die Zielgruppe Menschen mit Beeinträchtigung
angehen.