Beschluss: keine Abstimmung

Sachverhalt:

 

In der fusionierten Verbandsgemeinde Gerolstein sollte der Seniorenarbeit ein höherer Stellenwert eingeräumt werden, als dies in den früheren, kleineren Einheiten möglich war. Der VG-Rat hat die Bedeutung der Arbeit für die unterschiedlichen Generationen bereits durch die Bildung eines Ausschusses für „Generationen, Soziales, Kultur und Sport“ hervorgehoben.

 

Damit die Belange wichtiger gesellschaftlicher Gruppen in der Kommunalpolitik bzw. in der Verwaltungsarbeit Berücksichtigung finden, können Gemeinden / Verbandsgemeinden auf Grundlage von § 56 a GemO entsprechende „Beiräte“ einsetzen.

 

Es handelt sich hierbei um keine Verpflichtung. Voraussetzung für die Neugründung ist der Erlass einer Satzung über die Bildung eines Seniorenbeirates.

 

Auszug §56 a GemO:

(1)    In einer Gemeinde können aufgrund einer Satzung Beiräte für gesellschaftlich bedeutsame Gruppen, insbesondere ein Beirat für ältere Menschen und ein Beirat für behinderte Menschen eingerichtet werden. In der Satzung ist im Rahmen der Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde das Nähere über die Beiräte, insbesondere über deren Aufgaben, deren Bildung, ihre Mitglieder und den Vorsitz zu regeln. Soweit der Gemeinderat nichts anderes bestimmt, gelten für die Beiräte die Bestimmungen der Geschäftsordnung des Gemeinderats entsprechend.

(2)    Die Beiräte können über alle Angelegenheiten beraten, die die Belange der von ihnen vertretenen gesellschaftlich bedeutsamen Gruppen berühren. Gegenüber den Organen der Gemeinde können sie sich hierzu äußern, soweit Selbstverwaltungsangelegenheiten der Gemeinde betroffen sind.

(3)    Auf Antrag eines Beirats hat der Bürgermeister Angelegenheiten im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 dem Gemeinderat zur Beratung und Entscheidung vorzulegen. Die Geschäftsordnung des Gemeinderates soll bestimmen, in welcher Form Mitglieder der Beiräte im Rahmen ihrer Aufgaben an Sitzungen des Gemeinderats und seiner Ausschüsse teilnehmen.

 

Zielsetzung und Aufgaben:

·         Mitwirkung bei kommunalpolitischen Entwicklungs- und Gestaltungsprozessen

·         Interessenvertretung der Seniorinnen und Senioren

·         Beratungsfunktion

·         Anregungen und Empfehlungen an Behörden und Verbände zu Gunsten älterer Mitbürger

·         Förderung Erfahrungsaustausch, Meinungsbildung und Koordinierung von Maßnahmen, die ältere Bürger betreffen

·         Aktive Gestaltung und Förderung des Gemeinwesens

·         Dialog suchen mit den anderen Generationen

 

Bildung:

·         Angesprochen sollten alle Menschen über 60 Jahre sein

·         Gewählt werden sollen vorwiegend Einwohnerinnen und Einwohner über 60 Jahre

·         Evtl. noch Mitarbeiter von Kirchen, Sozialverbänden pp.

·         Über das Wahlverfahren entscheidet die betroffene Gebietskörperschaft

 

Notwendige Rahmenbedingungen:

Eine enge Zusammenarbeit zwischen den Organen der Gebietskörperschaft und dem Beirat ist unerlässlich. Es empfiehlt sich, einen Vertreter der Verwaltung beratend an den Sitzungen des Seniorenbeirats teilnehmen zu lassen. Umgekehrt sollte der Seniorenbeirat zu relevanten Themen vom Rat/Ausschuss/Bürgermeister gehört werden und frühzeitig über die Planungen und anstehende kommunalpolitische Entscheidungen, die das Leben älterer Menschen betreffen, unterrichtet werden (§ 35 Abs. 2 GemO).

 

Der Seniorenbeirat arbeitet ehrenamtlich und erwartet keine Entschädigung. Benötigt wird jedoch die Bereitstellung von geeigneten Räumen und notwendigen Mitteln für die Organisation der Arbeit.

Dies kann dadurch erfolgen, dass die Verwaltung Schreib- und Kopiermöglichkeiten sowie einen E-Mail-Anschluss zur Verfügung stellt.

 

Es wird im Ausschuss die Frage diskutiert, ob Menschen mit Beeinträchtigung in den zukünftigen Seniorenbeirat vor dem Hintergrund eingeschlossen werden sollen, dass es sicherlich oftmals gleichartige Aspekte zu besprechen gibt. Dem wird entgegengehalten, dass auch Menschen anderer Altersgruppen (z.B. Kinder und Jugendliche) Handicaps haben und insofern ein eigener Beirat/Beauftragter erforderlich sei.

 

Der „Ausschuss für Generationen, Soziales, Kultur und Sport“ begrüßt die Einrichtung eines Seniorenbeirates auf der Ebene der Verbandsgemeinde. Es soll ein Aufruf über die geplante Neueinrichtung geschaltet werden, mit dem Ziel, Bürgerinnen und Bürger für die Mitarbeit zu gewinnen; es wird keine Altersbeschränkung vorgegeben. Die Fraktionen werden ebenfalls gebeten, geeignete Personen gezielt anzusprechen. Über den Rücklauf auf die Ausschreibung sollen die Fraktionen informiert werden. Sodann wird in Zusammenarbeit mit den gewonnenen Personen eine Satzung entworfen werden.

 

Im zweiten Schritt möchte man die Zielgruppe Menschen mit Beeinträchtigung angehen.