Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 15

Beschluss:

 

Der Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die I. Nachtragshaushaltssatzung- nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit den Ergänzungen

 

a)       400.000,00 EUR für die Turnhalle der Realschule Hillesheim, und

b)      400.000,00 EUR für die Renaturierung des Hillesheimer Bachs,

 

zu beschließen.


Sachverhalt:

 

Nach § 4 Absatz 2 der Hauptsatzung obliegt dem Ausschuss die Vorbereitung des Beschlusses über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan. Seitens der Verwaltung wird der Nachtragshaushalt mit seinen wichtigsten Merkmalen mittels Präsentation vorgestellt und erläutert.

 

Dieser stellt sich im Wesentlichen wie folgt dar:

 

a) Ergebnishaushalt

Bei Erträgen von nunmehr 27.015.130 € gegenüber bisher 26.324.249 € und Aufwendungen von nunmehr 26.511.301 € gegenüber bisher 25.966.957 € wird ein Jahresüberschuss von 503.829 € erwartet. Der bisherige Jahresüberschuss betrug 357.292 €. Eine Verbesserung von 146.537 €.

 

Der Haushaltsausgleich wird erreicht.

 

b) Finanzhaushalt

Bei ordentlichen Einzahlungen in Höhe von nunmehr 25.936.295 € gegenüber bisher 25.196.414 € und ordentlichen Auszahlungen in Höhe von nunmehr 24.534.811 € gegenüber bisher 23.984.427 € wird nunmehr ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.401.484 € gegenüber bisher 1.211.987 € erwartet.

 

Die Auszahlungen für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen unverändert 1.154.760 €. Mit dem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von 1.401.484 € gelingt die planmäßige Tilgung und der verbleibende Betrag von 246.724 € kann zur Mitfinanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen verwandt werden.

 

Der Haushaltsausgleich wird erreicht.

 

c) Investitionen und Investitionskreditaufnahme

Eingeplant sind Investitionen im Volumen von 5.716.060 €, die einen Kreditbedarf von 1.821.414 € auslösen. Insgesamt kommen 11 neue Vorhaben mit einem Volumen von 333.290 € dazu. In sechs Fällen sind Nachfinanzierungen erforderlich. Volumen: 440.670 €. Eine Maßnahme wird aufgegeben. Bisheriges Volumen: 120.000 €.

 

d) Verbindlichkeiten

Zum 31.12.2020 werden die Investitionskreditverbindlichkeiten voraussichtlich 19.189.658,00 € betragen. Gegenüber dem Stand am 01.01.2020 im Betrag von 18.477.727,00 € ist dies eine Zunahme in Höhe von 711.931 €.

 

Die Liquiditätskreditverbindlichkeiten in Form von Festbetragskrediten werden voraussichtlich zum Jahresende 4,0 Mio. € betragen. Zum Jahresbeginn betrugen diese gleichfalls 4,0 Mio. €.

 

e) Verbandsgemeindeumlage

Der Hebesatz betrug bisher 37,5 v. H. und eine Änderung ist nicht vorgesehen.

 

f) Sonderumlagen

Die Kindertagesstättenumlage wird nicht mehr festgesetzt. Die Finanzierung wurde neu geregelt und erfolgt nicht mehr über eine Sonderumlage.

 

Altschuldenumlage ehem. VG Obere Kyll                               2,05246665 v. H. gegenüber bisher 2,0515 v.H.

 

g) Bilanz

Die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2019 ist noch nicht erstellt, sodass keine Angaben diesbezüglich möglich sind.

 

 

Der Haupt- und Finanzausschuss möchte die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst Nachtragshaushaltsplan durch 400.000,00 € für die Turnhalle der Realschule Hillesheim und 400.000,00 € für die Renaturierung des Hillesheimer Bachs ergänzen.