Sitzung: 01.10.2020 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 15
Vorlage: 1-3060/20/01-435/1
Beschluss:
Der
Haupt- und Finanzausschusses empfiehlt dem Verbandsgemeinderat die I.
Nachtragshaushaltssatzung- nebst Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr
2020 in der Fassung des vorgelegten Entwurfs mit den Ergänzungen
a)
400.000,00 EUR für die Turnhalle der
Realschule Hillesheim, und
b)
400.000,00 EUR für die Renaturierung des
Hillesheimer Bachs,
zu
beschließen.
Sachverhalt:
Nach § 4
Absatz 2 der Hauptsatzung obliegt dem Ausschuss die Vorbereitung des
Beschlusses über die Nachtragshaushaltssatzung und den Nachtragshaushaltsplan. Seitens
der Verwaltung wird der Nachtragshaushalt mit seinen wichtigsten Merkmalen mittels
Präsentation vorgestellt und erläutert.
Dieser stellt
sich im Wesentlichen wie folgt dar:
a)
Ergebnishaushalt
Bei Erträgen
von nunmehr 27.015.130 € gegenüber bisher 26.324.249 € und Aufwendungen von
nunmehr 26.511.301 € gegenüber bisher 25.966.957 € wird ein Jahresüberschuss
von 503.829 € erwartet. Der bisherige Jahresüberschuss betrug 357.292 €. Eine
Verbesserung von 146.537 €.
Der
Haushaltsausgleich wird erreicht.
b)
Finanzhaushalt
Bei
ordentlichen Einzahlungen in Höhe von nunmehr 25.936.295 € gegenüber bisher 25.196.414
€ und ordentlichen Auszahlungen in Höhe von nunmehr 24.534.811 € gegenüber
bisher 23.984.427 € wird nunmehr ein positiver Saldo der ordentlichen Ein- und
Auszahlungen von 1.401.484 € gegenüber bisher 1.211.987 € erwartet.
Die Auszahlungen
für die planmäßige Tilgung von Investitionskrediten betragen unverändert
1.154.760 €. Mit dem positiven Saldo der ordentlichen Ein- und Auszahlungen von
1.401.484 € gelingt die planmäßige Tilgung und der verbleibende Betrag von
246.724 € kann zur Mitfinanzierung der Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen verwandt werden.
Der
Haushaltsausgleich wird erreicht.
c)
Investitionen und Investitionskreditaufnahme
Eingeplant
sind Investitionen im Volumen von 5.716.060 €, die einen Kreditbedarf von 1.821.414
€ auslösen. Insgesamt kommen 11 neue Vorhaben mit einem Volumen von 333.290 €
dazu. In sechs Fällen sind Nachfinanzierungen erforderlich. Volumen: 440.670 €.
Eine Maßnahme wird aufgegeben. Bisheriges Volumen: 120.000 €.
d)
Verbindlichkeiten
Zum 31.12.2020
werden die Investitionskreditverbindlichkeiten voraussichtlich 19.189.658,00 € betragen.
Gegenüber dem Stand am 01.01.2020 im Betrag von 18.477.727,00 € ist dies eine
Zunahme in Höhe von 711.931 €.
Die
Liquiditätskreditverbindlichkeiten in Form von Festbetragskrediten werden
voraussichtlich zum Jahresende 4,0 Mio. € betragen. Zum Jahresbeginn betrugen
diese gleichfalls 4,0 Mio. €.
e)
Verbandsgemeindeumlage
Der Hebesatz
betrug bisher 37,5 v. H. und eine Änderung ist nicht vorgesehen.
f)
Sonderumlagen
Die
Kindertagesstättenumlage wird nicht mehr festgesetzt. Die Finanzierung wurde
neu geregelt und erfolgt nicht mehr über eine Sonderumlage.
Altschuldenumlage
ehem. VG Obere Kyll 2,05246665 v. H. gegenüber
bisher 2,0515 v.H.
g) Bilanz
Die
Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2019 ist noch nicht erstellt, sodass keine
Angaben diesbezüglich möglich sind.
Der Haupt-
und Finanzausschuss möchte die I. Nachtragshaushaltssatzung nebst
Nachtragshaushaltsplan durch 400.000,00 € für die Turnhalle der Realschule
Hillesheim und 400.000,00 € für die Renaturierung des Hillesheimer Bachs
ergänzen.